Allein für das Gesundheitssystem seien – ohne die Bundesmittel – bis zu 65 Millionen Euro für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser, bis zu 45 Millionen Euro für die Universitätsmedizin Mainz und für die Pandemievorsorge im Gesundheitswesen bis zu 160 Millionen Euro vorgesehen. „Wir sind jederzeit so aufgestellt, dass sich alle Menschen auf eine optimale Gesundheitsversorgung in unserem Land verlassen können“, so Finanzministerin Ahnen.
„Wir stehen an der Seite der Unternehmen in unserem Land. Ihnen und ihren Beschäftigten, Soloselbständigen und Freiberuflern verlangt die Pandemie viel ab, vor allem da, wo das Wirtschaftsleben durch die Pandemie nach wie vor eingeschränkt ist“, sagte Ahnen. Mit erleichterten Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld, die die Bundesregierung aktuell bis Ende 2021 verlängern möchte, dem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und der Überbrückungshilfe versuchen Bund und Länder gemeinsam möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze durch die Krise zu begleiten. Die originäre Landeshilfe setzt darüber hinaus dort an, wo andere Fördermöglichkeiten nicht vorhanden sind.
Zur Belebung der Wirtschaft und der Konjunktur legt die Landesregierung mit dem zweiten Nachtragshaushalt vielfältige Programme und Maßnahmen auf. „Wir nehmen die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft aller Branchen, insbesondere aber der kleinen und mittelständischen Unternehmen in unserem Land in den Blick. Dafür stellen wir insgesamt 250 Millionen Euro und nochmals gezielt 50 Millionen Euro für klimaschützende Wirtschaftsmaßnahmen zur Verfügung“, so die Finanzministerin.
Weitere Maßnahmenschwerpunkte liegen in der Ausstattung des Bildungsbereichs. Für Bildung und Ausbildung stehen 90 Millionen Euro zur Verfügung, davon 40 Millionen Euro für Vertretungslehrkräfte und 50 Millionen Euro für die Hochschulen zur Stärkung der Digitalisierung. „Wir sichern Bildung und Ausbildung in Schulen, Hochschulen und der betrieblichen Ausbildung. Gerade die jüngere Generation braucht die Zuversicht, nicht zu den Verlierern dieser Pandemie zu werden“, so die Finanzministerin.
Bedeutender Ausgabeschwerpunkt des zweiten Nachtragshaushalts sind die Zahlungen und Leistungen an und für die Kommunen. „Die Kommunen müssen bei der Pandemie-Bekämpfung handeln können, mit ihren Investitionen die Wirtschaft weiter stabilisieren und auf eine verbesserte Infrastruktur bauen können. Das leisten wir ganz konkret mit diesem Nachtrag. Wir stehen an der Seite der Kommunen und unterstützen sie zielgerichtet mit unserem Rettungsschirm“, so Ahnen.
„Wir investieren für diese Maßnahmen insgesamt gut eine Milliarde Euro. Was wir heute tun, ist wichtig, und es ist auch finanziell gewichtig“, sagte Ahnen. Insbesondere die Einnahmenseite des Landeshaushalts werde durch die einbrechenden Steuereinnahmen auch in den nächsten Jahren noch stark von der Krise betroffen sein. „Wir kompensieren die Steuermindereinnahmen durch Nettokreditaufnahme und bündeln die Corona-bedingten neuen Maßnahmen in einem Sondervermögen, um jederzeit angemessen reagieren und kraftvoll agieren zu können.“
„Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen stellt uns gemeinsam vor große Aufgaben, denen wir uns stellen müssen. Wir treffen die notwendigen Entscheidungen mit Augenmaß, gut durchdacht, in Verantwortung für die Menschen in unserem Land“, sagte Finanzministerin Ahnen abschließend und dankte allen Abgeordneten.