| Zweiter Nachtragshaushalt/Sondervermögen

Finanzministerin Doris Ahnen: „Kraftvolle Maßnahmen zur nachhaltigen Bewältigung der Corona-Pandemie“

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen hat heute dem Landtag den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts für das Jahr 2020 sowie eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens zur nachhaltigen Bewältigung der Corona-Pandemie vorgelegt. 

„Wir sind noch weit davon entfernt, die Corona-Krise bereits überwunden zu haben. Dies machen uns die aktuell wieder steigenden Infektionszahlen in Deutschland und Rheinland-Pfalz bewusst. Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten: COVID-19 ist eine hochansteckende Krankheit. Es gibt schwer erkrankte Menschen und Menschen, die gesundheitlich bedroht sind. Deswegen war und ist es richtig, Einschränkungen in Kauf zu nehmen und weiterhin alles zu tun, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das ist unsere oberste Priorität“, sagte Finanzministerin Ahnen in ihrer Rede vor den Abgeordneten.

Die Ausmaße der corona-bedingten aktuellen Wirtschaftskrise seien gravierend. Rheinland-Pfalz stehe vor einem Einbruch der Steuereinnahmen von über 2 Milliarden Euro in diesem und 875 Millionen im nächsten Jahr. „Um die massiven Einnahmeeinbrüche im Landeshaushalt, aber auch bei den Kommunen, auszugleichen und die Folgen der Pandemie nachhaltig zu bewältigen, legen wir einen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 vor und wollen ein Sondervermögen errichten“, so Ahnen.

Insgesamt sind im zweiten Nachtragshaushaltsplan 2020 Gesamteinnahmen von rund 17,2 Milliarden Euro und Gesamtausgaben von rund 20,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die im ersten Nachtragshaushalt veranschlagte Nettokreditaufnahme steigt von rund 638 Millionen Euro um rund 2,815 Milliarden Euro auf rund 3,453 Milliarden Euro. Dem neuen Sondervermögen werden Mittel des Landeshaushalts im Umfang von über einer Milliarde Euro zugeführt.
„Mit dem Sondervermögen bündeln wir neue corona-bedingte Maßnahmen, um die über das Jahr 2020 hinaus anhaltenden negativen Folgen der Pandemie zu bewältigen oder zumindest abzumildern. Es geht jetzt darum, das Gesundheitswesen zu stärken, die Wirtschaft anzukurbeln, daraus Nachhaltigkeit zu generieren, das Recht auf Bildung zu wahren sowie eng an der Seite der Kommunen zu stehen. Darüber hinaus ergänzen und kofinanzieren wir das Bundeskonjunkturprogramm. Wir setzen jetzt die richtigen Akzente in zentralen Zukunftsfeldern, die unser Land nachhaltig stärken werden“, hob die Finanzministerin hervor.

„Die Corona-Pandemie hat uns allen die Relevanz des Gesundheitswesens noch einmal drastisch verdeutlicht. Uns ist ein Gesundheitswesen wichtig, das leistungsfähig ist und allen Menschen zur Verfügung steht. Darum investieren wir in die Krankenhäuser, in die Pandemievorsorge im Gesundheitswesen und in die Unimedizin insgesamt 270 Millionen Euro.
Wir bekennen uns klar zum Öffentlichen Personennahverkehr, der durch die Corona-Krise erhebliche Einnahmeausfälle zu verzeichnen hat. Landesmittel in Höhe von bis zu 75 Millionen Euro werden in Ergänzung zu den Mitteln des Bundes bereitgestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gewährleistung des Rechts auf Bildung in der Corona-Krise. Für Vertretungslehrkräfte stellen wir 40 Millionen Euro bereit, davon 15 Millionen Euro vorab aus dem ersten Nachtragshaushalt. An den Hochschulen wollen wir insbesondere den digitalen Wandel mit 50 Millionen Euro vorantreiben“, so Ahnen.

Die Kommunen werden mit einem Rettungsschirm von inzwischen rund 750 Millionen Euro unterstützt. „Für die Daseinsvorsorge sind handlungsfähige Kommunen von zentraler Bedeutung. Bereits im ersten Nachtragshaushalt haben wir die Kommunen mit rund 100 Millionen Euro Soforthilfe unterstützt. Rund 400 Millionen Euro werden durch den Stabilisierungsmechanismus im Kommunalen Finanzausgleich gesichert. Und unmittelbar nach Bekanntwerden der Steuerschätzung im Mai hatten wir den Kommunen zugesagt, dass wir die Hälfte der geschätzten Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahre 2020 kompensieren wollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich bereits in der Anhörung. Gemeinsam mit dem Bund können wir den Gemeinden aus dem Sondervermögen in diesem Jahr daher weitere 412 Millionen Euro zur Kompensation dieser Gewerbesteuerausfälle zur Verfügung stellen. Und wir gehen noch darüber hinaus und stellen für das Jahr 2021 zusätzlich 50 Millionen Euro bereit“, erläuterte die Finanzministerin.

Ein bedeutender Baustein des Sondervermögens sei ein Konjunkturprogramm mit nachhaltigen Investitionen in Zukunftstechnologien, Infrastruktur und Klimaschutz. „Wir investieren 250 Millionen Euro in den Tourismus, in Fachkräftesicherung, in unsere regionale Wirtschaftsstruktur, in Digitalisierung und Transformation der Wirtschaft. Und wir vergessen bei unseren konjunkturellen Maßnahmen nicht die enormen Herausforderungen, vor die der Klimawandel uns stellt. 200 Millionen der im Sondervermögen bereitgestellten Mittel dienen nicht nur der wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie, sondern zugleich auch dem Klimaschutz“, so Ahnen.

„Wir haben uns bewusst für das Instrument eines Sondervermögens entschieden. Das Sondervermögen erlaubt uns für die vorgesehenen Maßnahmen eine kurzfristige und zugleich überjährige Mittelverwendung, eine gebündelte Darstellung der konkreten Maßnahmen sowie die notwendige Transparenz der Mittelverwendung. Wenn wir die Konjunktur stärken wollen, braucht die Wirtschaft jetzt Planungssicherheit und Verlässlichkeit auch über das Haushaltsjahr hinaus. Sie muss darauf vertrauen können, dass die notwendigen Mittel auch tatsächlich bereitstehen. Das Sondervermögen ist dazu der richtige Weg und in unserer Landesverfassung ausdrücklich vorgesehen“, erklärte die Ministerin.

Abschließend betonte die Finanzministerin: „Mit den Gesetzentwürfen zum zweiten Nachtragshaushalt und zum Sondervermögen bündeln wir Entscheidungen, die jetzt notwendig sind, um dieser Krise nicht nur kurzfristig, sondern nachhaltig zu begegnen. Wir können die Verluste und Folgen der Pandemie damit nicht aufheben oder ungeschehen machen. Aber wir können gemeinsam kraftvoll handeln: für ein starkes Gesundheitssystem, für eine gute öffentliche Infrastruktur, für eine zukunftsweisende Bildungslandschaft, für handlungsfähige Kommunen und für eine spürbare Belebung der Konjunktur.“
 

Teilen

Zurück