„Besonders attraktiv ist das Programm, da eine Förderung mit bis zu 90 Prozent an den förderfähigen Kosten einer Maßnahme erfolgt. Demzufolge muss nur ein geringer kommunaler Eigenanteil geleistet werden. Es liegen nahezu 700 Projektanmeldungen für das erste Kapitel des KI 3.0 vor. Damit wird die kommunale Infrastruktur wesentlich aufgewertet werden“, unterstrich die Ministerin. Der Bund stelle Rheinland-Pfalz im Rahmen des Investitionsprogramms für finanzschwache Kommunen rund 253 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land ergänze diese Mittel um weitere 31 Millionen Euro.
Im Landkreis Alzey-Worms sollen im Rahmen des ersten Kapitels des Investitionsprogramms insgesamt 26 Maßnahmen mit einem Volumen knapp 5 Millionen Euro gefördert werden. Davon profitiert auch die IGS Osthofen. Rund 1,1 Millionen Euro investiert der Landkreis Alzey-Worms in die energetische Sanierung der Schule.
„Mit den Fördermitteln werden wir in die Lage versetzt, die in die Jahre gekommene Aula der IGS komplett zu sanieren; gleichzeitig schaffen wir die Barrierefreiheit“, ergänzte der Landrat des Landkreises Alzey-Worms, Ernst-Walter Görisch.
Im Jahr 2017 hat der Bund das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) um ein zweites Kapitel ergänzt. Finanzschwachen rheinland-pfälzischen Kommunen stehen damit weitere 256,6 Millionen Euro allein für die Verbesserung der Schulinfrastruktur zur Verfügung. „Gute Schulen brauchen eine moderne Infrastruktur, um den Schülerinnen und Schülern optimale Lernbedingungen zu bieten und sie für die Herausforderungen der Zukunft gut vorzubereiten. Das Schulsanierungsprogramm, KI 3.0 Kapitel 2, leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Für das Schulsanierungsprogramm liegen circa 430 Projektanmeldungen vor“ sagte Ahnen abschließend. Der Landkreis Alzey-Worms habe dabei 15 Projekte mit einem Volumen von knapp 6,3 Millionen Euro angemeldet.
Hintergrundinformationen zum Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 ‑ Rheinland-Pfalz (KI 3.0)
Im Juli 2015 trat das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)“ auf Bundesebene in Kraft. Das KInvFG soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. In Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung des KInvFG unter dem Titel Kommunales Investitionsprogramm 3.0, kurz KI 3.0, bekannt. Für das Kommunale Investitionsprogramm (Infrastrukturprogramm) gemäß KInvFG, Kapitel 1 stellt der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen auf Rheinland-Pfalz rund 253 Millionen Euro. Das Land unterstützt diesen ersten Programmabschnitt mit einem Betrag in Höhe von rund 31 Millionen Euro.
Im Herbst 2017 hat der Bund seine Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen um weitere 3,5 Milliarden Euro auf 7 Milliarden Euro ausgeweitet. In Anlehnung an das bestehende KI 3.0, Kapitel 1 wird das zusätzliche Schulsanierungsprogramm in Rheinland-Pfalz KI 3.0, Kapitel 2 genannt. Rheinland-Pfalz erhält aus diesen Mitteln 256,6 Millionen Euro, die zur gezielten Förderung sanierungsbedürftiger Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen eingesetzt werden.
Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz informiert auf seiner Homepage zu beiden Förderabschnitten des KI 3.0.