Die Vereine werden durch den Abbau von Bürokratie und den Wegfall administrativer Pflichten entlastet. Zudem wird ehrenamtliches Engagement durch die Anhebung der Ehrenamts- und der Übungsleiterpauschale sowie viele weitere Maßnahmen attraktiver gemacht.
Die Übungsleiterpauschale steigt um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale wird um 120 Euro auf 840 Euro angehoben. Darüber hinaus geht es insbesondere auch um die Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Wenn ehrenamtliche Vereine lediglich geringe Umsätze erzielen, fällt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Bisher lag diese Freigrenze bei 35.000 Euro. Die Freigrenze wird nun um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht, damit sie weiterhin ihrem vereinfachenden Charakter gerecht werden kann. Außerdem werden die Katalogzwecke für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erweitert. Zukünftig gelten der Klimaschutz und das Engagement gegen die Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Identität als gemeinnützige Zwecke. Auch Maßnahmen zur Ortsverschönerung werden in die Liste der Katalogzwecke aufgenommen.
„Diese Maßnahmen machen das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht attraktiver und erleichtern die unverzichtbare Arbeit der zahlreichen gemeinnützigen Vereine. Wir stärken Vereine und Ehrenamtliche. Denn ihr Einsatz hält unsere Gesellschaft zusammen“, so Finanzministerin Doris Ahnen abschließend.
Das Maßnahmenpaket wird mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt und kann noch in diesem Jahr in Kraft treten.