Sowohl im Haushaltsentwurf 2017/2018 wie auch bereits im Haushaltsentwurf 2016 werde die bis 2019 geltende Schuldenregel unabhängig von der haushaltsrechtlichen Zuordnung der Zuführungen an den Pensionsfonds eingehalten.
Ministerin Ahnen kündigte an, notwendige Anpassungen zeitnah anzupacken. „Was den in der parlamentarischen Beratung befindlichen Doppelhaushalt 2017/2018 angeht, ist auf jeden Fall die Verbuchung wie im Urteil gefordert zu ändern“, betonte Ahnen.
Das Urteil enthalte weitere wichtige Hinweise für die zukünftige Ausgestaltung des Pensionsfonds. Die Landesregierung werde das Urteil nun intensiv auswerten und auf weitere Konsequenzen prüfen. Kern der Betrachtung werde dabei sein, wie sich das Ziel der haushaltsmäßigen Vorsorge für steigende Versorgungsausgaben in einer langfristigen Perspektive verwirklichen lasse. Hierbei sei auch den Anforderungen der ab 2020 geltenden neuen Schuldenregel Rechnung zu tragen, so Ahnen weiter.
Wert legte Ahnen auch auf die Feststellung, dass das Urteil keinerlei Auswirkung auf die Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten habe.