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Finanzministerin Ahnen zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Pensionsfonds und Landeshaushalt 2014/2015

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat zum Normenkontrollantrag bezogen auf den Pensionsfonds und den Landeshaushalt 2014/2015 das Urteil verkündet. Das Gericht hat dabei insbesondere festgestellt, dass die Zuführungen an den Pensionsfonds nicht als Darlehen und damit als Investitionsausgaben zu qualifizieren sind. „Die Landesregierung hat in der Vergangenheit eine andere Auffassung vertreten und diese auch vor Gericht dargelegt. Die Entscheidung des Gerichts schafft nun in dieser Streitfrage Rechtssicherheit. Die Umsetzung der Entscheidung werden wir zügig angehen“, so Ministerin Doris Ahnen.

Sowohl im Haushaltsentwurf 2017/2018 wie auch bereits im Haushaltsentwurf 2016 werde die bis 2019 geltende Schuldenregel unabhängig von der haushaltsrechtlichen Zuordnung der Zuführungen an den Pensionsfonds eingehalten.

Ministerin Ahnen kündigte an, notwendige Anpassungen zeitnah anzupacken. „Was den in der parlamentarischen Beratung befindlichen Doppelhaushalt 2017/2018 angeht, ist auf jeden Fall die Verbuchung wie im Urteil gefordert zu ändern“, betonte Ahnen.

Das Urteil enthalte weitere wichtige Hinweise für die zukünftige Ausgestaltung des Pensionsfonds. Die Landesregierung werde das Urteil nun intensiv auswerten und auf weitere Konsequenzen prüfen. Kern der Betrachtung werde dabei sein, wie sich das Ziel der haushaltsmäßigen Vorsorge für steigende Versorgungsausgaben in einer langfristigen Perspektive verwirklichen lasse. Hierbei sei auch den Anforderungen der ab 2020 geltenden neuen Schuldenregel Rechnung zu tragen, so Ahnen weiter.

Wert legte Ahnen auch auf die Feststellung, dass das Urteil keinerlei Auswirkung auf die Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten habe.

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