„Das Ehrenamt hat für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft einen besonders hohen Stellenwert. In Rheinland-Pfalz engagiert sich fast die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Oft findet das ehrenamtliche Engagement in gemeinnützigen Vereinen statt. Diesen Einsatz für unsere Gesellschaft wollen wir würdigen und unterstützen. Wir haben uns heute für eine Reihe an Vorschlägen ausgesprochen, das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht zu reformieren und dadurch attraktiver zu gestalten“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Vorschläge befänden sich in der Diskussion, die bis zum Herbst von den Steuerabteilungen in den Finanzministerien von Bund und Ländern geprüft würden.
„In diesem Zusammenhang rege ich an, dass wir uns bei den anstehenden Beratungen in der Finanzministerkonferenz mit einem weiteren Anliegen beschäftigen, das immer wieder Gegenstand von Anfragen von Vereinen, insbesondere aus dem ländlichen Raum, ist. Diese Vereine engagieren sich, um die Attraktivität ihres Ortes zu erhöhen. Bisher ist dieses Anliegen als Tourismusförderung im weitesten Sinne nicht gemeinnützig. Hier schlage ich eine Anpassung der Katalogzwecke vor, um Maßnahmen der Dorfverschönerung, den Ausbau von Wanderwegen oder auch die Errichtung von Aussichtsplattformen gemeinnützigkeitsrechtlich und spendenbegünstigt zu ermöglichen. Die Gestaltung attraktiver und lebendiger Orte im ländlichen Raum ist ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Dieses ehrenamtliche Engagement als gemeinnützigen Zweck anzuerkennen, wäre ein wichtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger“, so Ahnen.
Zu den steuerlichen Vorteilen gemeinnütziger Vereine gehört auch eine Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Wenn ehrenamtliche Vereine lediglich geringe Umsätze erzielen, fällt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Bisher liegt diese Freigrenze bei 35.000 Euro. „Die Freigrenze ist ein wichtiges Instrument, um Ehrenamtliche in den Vereinen von administrativen Aufgaben zu entlasten. Wir wollen die Freigrenze um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöhen, damit sie weiterhin ihrem vereinfachenden Charakter gerecht werden kann. Die letzte Erhöhung liegt bereits zehn Jahre zurück. Ich erwarte, dass die Erhöhung der Freigrenze schnellstmöglich umgesetzt wird, damit die betroffenen Vereine und die dort engagierten Bürgerinnen und Bürger möglichst bald entlastet werden“, betonte Finanzministerin Ahnen.
Neben Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht wurde bei der Jahrestagung die Finanzlage der öffentlichen Haushalte beraten.