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Finanzministerin Ahnen begrüßt Gesetzentwurf – Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei Bildung und sozialem Wohnungsbau wird verbessert

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute in Berlin den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) beraten. Das Gesetz schafft die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Reihe an Vorhaben, die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart wurden. Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen, die auch Vorsitzende der Finanzministerkonferenz ist, begrüßte grundsätzlich die vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen.

„Aufgrund gewachsener Herausforderungen muss die Bildungsinfrastruktur in Deutschland gemeinsam von Bund und Ländern verbessert werden. Mit einer Änderung des Artikel 104c kann der Bund künftig flächendeckend Länder und Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützen. Das begrüße ich sehr“, sagte Ahnen. Positiv zu bewerten sei auch, die Kultushoheit der Länder unberührt bleiben solle.

Des Weiteren soll mit einem neuen Artikel 104d der Bund den Ländern künftig Finanzhilfen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung ohne zeitliche Beschränkung gewähren können. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, den Ländern in den Jahren 2020 und 2021 mindestens zwei Milliarden Euro dafür zur Verfügung zu stellen. „Wir freuen uns über die angekündigten Bundesmittel. Sie helfen uns bei der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Klar ist aber auch, es ist dringend notwendig, dass sich der Bund in diesem Bereich weiter engagiert. Eine nachhaltige Entspannung des Wohnungsmarktes kann nur durch eine deutliche Ausweitung des Angebots an preiswertem Wohnraum erreicht werden. Dazu bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen“, unterstrich die Finanzministerin.

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