Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kommunen finanziell zusätzlich zu entlasten. Sie erhalten noch in 2016 insgesamt 140 Millionen Euro – 96 Millionen Euro aus der Integrationspauschale des Bundes und 44 Millionen Euro als Abschlagszahlung für Kostenerstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz. Zudem wird der kommunale Finanzausgleich ab dem Jahr 2018 – neben der regulären Steigerung – um weitere rund 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht, um die Kommunen unmittelbar an Bundesmitteln zu beteiligen.
„Dem Land liegt viel an der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kommunen. Dies wird durch dieses Gesetz klar zum Ausdruck gebracht. Und dafür stehen wir auch als Landesregierung kontinuierlich mit unserem Handeln“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. „Der Weg, den wir gefunden haben, um die zusätzlichen Mittel des Bundes zu verteilen, ist eine sachgerechte und faire Lösung, die sowohl für das Land als auch für die Kommunen tragfähig ist. Wir haben den Umgang mit den Bundesmitteln und die Entlastungen der Kommunen in gemeinsamen Gesprächen festgehalten.“
Die Beteiligung an der Integrationspauschale des Bundes in Höhe eines Drittels, also 96 Millionen Euro, sei ein fairer Kompromiss, denn diese Bundesmittel würden den Ländern ausdrücklich zu ihrer Entlastung zur Verfügung gestellt. Der Bund habe damit anerkannt, dass auch die Länder erhebliche Integrationskosten haben, wie zum Beispiel im Schulbereich, bei der Sprachförderung oder bei Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration. Neben den 96 Millionen Euro erhalten die Kommunen eine Pauschale von 848 Euro je Flüchtling und Monat bis zum Erstbescheid sowie eine jährliche Pauschale von 35 Millionen Euro für die Zeit nach Erteilung des Erstbescheides. Diese beiden Pauschalen sind ebenfalls im Landesaufnahmegesetz vorgesehen.
Durch das heute beschlossene Gesetz wird auch eine Regelung zur Umsetzung der Entlastung des Bundes um jährlich 5 Milliarden Euro ab 2018 getroffen. Diese schon seit langem vorgesehene Entlastung steht im Zusammenhang mit den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Diese werden in den meisten Bundesländern nicht nur von Kommunen, sondern zu Teilen auch landesseitig finanziert. Von den 5 Milliarden Euro des Bundes fließen den Kommunen 80 Prozent, also 4 Milliarden Euro, unmittelbar zu. Auch von der restlichen eine Milliarde Euro, die über einen höheren Umsatzsteueranteil der Länder gezahlt wird, werden die Kommunen in Rheinland-Pfalz profitieren. Die dem Landeshaushalt hieraus zufließenden Mittel von 48 Millionen Euro gehen mit der obligatorischen Verbundquote von 21 % in den kommunalen Finanzausgleich ein – also mit gut 10 Millionen Euro. Für eine unmittelbare Entlastung der Kommunen wird der Finanzausgleich zeitgleich ab dem Jahr 2018 um gut 10 Millionen Euro angehoben.