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Finanzämter wahren auch im Jahr 2018 den „Weihnachtsfrieden“

„In der Fortführung einer guten Tradition werden die rheinland-pfälzischen Finanzämter auch in diesem Jahr wieder den sogenannten ‘Weihnachtsfrieden‘ wahren“, teilte Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz mit. „Weihnachten hat im Jahreskalender eine besondere Bedeutung. Die Menschen kommen zur Ruhe und lassen das zurückliegende Jahr besinnlich ausklingen. Mit dem Weihnachtsfrieden leistet die Finanzverwaltung einen kleinen Beitrag dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger das Weihnachtsfest möglichst frei von Sorgen begehen können.“

Vom 23. Dezember 2018 bis einschließlich 1. Januar 2019 werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Verwaltungsakten, die belastend sein können, verschont. Innerhalb dieses Zeitrahmens werden die Finanzämter keine Betriebsprüfungen beginnen oder ankündigen. Vollstreckungsmaßnahmen werden ebenfalls nicht durchgeführt. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn die Finanzverwaltung im Sinne des Gemeinwohls schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

Maschinell erstellte Steuerbescheide und Mitteilungen werden auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit es zu keinen Verzögerungen bei Steuererstattungen und im weiteren Verwaltungsverfahren kommt.

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