Vom 23. Dezember 2018 bis einschließlich 1. Januar 2019 werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Verwaltungsakten, die belastend sein können, verschont. Innerhalb dieses Zeitrahmens werden die Finanzämter keine Betriebsprüfungen beginnen oder ankündigen. Vollstreckungsmaßnahmen werden ebenfalls nicht durchgeführt. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn die Finanzverwaltung im Sinne des Gemeinwohls schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.
Maschinell erstellte Steuerbescheide und Mitteilungen werden auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit es zu keinen Verzögerungen bei Steuererstattungen und im weiteren Verwaltungsverfahren kommt.