„Das Wohngeld leistet neben der sozialen Wohnraumförderung einen wichtigen Beitrag, um Haushalte mit niedrigen Einkommen bei den Wohnkosten stärker zu entlasten und bezahlbares Wohnen auch in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Wir erwarten, dass sich mit der Reform die Zahl der Empfängerhaushalte in Rheinland-Pfalz von aktuell rund 21.500 auf rund 29.500 erhöhen wird. Das ist insbesondere in Zeiten angespannter Mietwohnungsmärkte eine gute Nachricht für viele Menschen“, hob die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen hervor.
Für einen 2-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, wird das Wohngeld im Durchschnitt von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um ca. 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen.
Ahnen begrüßte auch, dass das Wohngeld mit der Reform dynamisiert werde. Die Dynamisierung wurde auf Druck der Länder in den Gesetzentwurf aufgenommen. Damit soll das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Mit der regelmäßigen Fortschreibung bleibt die Leistungsfähigkeit des Wohngelds langfristig erhalten und die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger schwankt weniger stark. Dadurch wird auch verhindert, dass Wohngeldberechtigte infolge geringer Einkommensveränderungen in andere Hilfssysteme, wie beispielsweise die Grundsicherung oder die Sozialhilfe, wechseln müssen“, so die Ministerin.