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Finanz- und Bauministerin Ahnen begrüßt Wohngeldreform

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute in Berlin den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2020 beraten. Mit der Reform soll das Wohngeld erhöht und seine Reichweite vergrößert werden.

„Das Wohngeld ist neben der sozialen Wohnraumförderung ein wichtiger Baustein, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen und bezahlbares Wohnen auch in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen. Wir erwarten, dass sich die Zahl der Empfängerhaushalte in Rheinland-Pfalz von aktuell rund 21.500 auf rund 29.500 erhöhen wird. Das ist insbesondere in Zeiten angespannter Mietwohnungsmärkte eine gute Nachricht für viele Menschen“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.

Für einen 2-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, wird das Wohngeld im Durchschnitt von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um ca. 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen.

Ahnen begrüßte auch die vorgesehene Dynamisierung, die auf Druck der Länder in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Damit soll das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. „Die regelmäßige Fortschreibung stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngelds langfristig erhalten bleibt und die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger weniger stark schwankt. Dadurch wird auch verhindert, dass Wohngeldberechtigte infolge geringer Einkommensveränderungen in andere Hilfssysteme, wie beispielsweise die Grundsicherung oder die Sozialhilfe, wechseln müssen“, so die Ministerin.

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