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Finanz- und Bauministerin Ahnen begrüßt Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung für den Mietwohnungsneubau

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute in Berlin den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung für den Mietwohnungsneubau beraten. Damit sollen Anreize für private Investoren geschaffen werden, bezahlbare Mietwohnungen zu bauen.

„Ausreichend bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen ist eine der drängendsten sozialen Aufgaben unserer Zeit. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung für den Mietwohnungsneubau. Im Vordergrund unserer Wohnungspolitik steht das bezahlbare Wohnen. Dafür wurden in den Gesetzentwurf Baukostenobergrenzen aufgenommen, sodass Wohnungen mit sehr hohem Standard von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen werden“, erklärte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen.

Die Ministerin betonte, dass die soziale Wohnraumförderung Kernstück einer sozialen Wohnungspolitik sei und bleibe. „Mit unserer sozialen Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz sind wir bereits heute gut aufgestellt. Die Landesprogramme berücksichtigen zielgerichtet Stadt und Land und werden sehr gut nachgefragt. Wichtig ist hierzu die geplante Grundgesetzänderung, mit der die Länder über das Jahr 2019 hinaus Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung erhalten. Ich werbe für eine breite Zustimmung in Bundesrat und Bundestag“, so Ahnen abschließend.

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