Gerade in den aktuellen Zeiten wäre eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern ein wichtiges Signal an die Kommunen gewesen. Das hat die CDU/CSU verhindert. Und auch die CDU in Rheinland-Pfalz hat jegliche Unterstützung vermissen lassen. Die kommunale Altschuldenhilfe muss weiterhin auf der bundespolitischen Agenda bleiben.
Ungeachtet dessen wendet das Land bereits seit Jahren erhebliche Mittel auf, um die Kommunen bei der Altschuldenproblematik zu unterstützen. Durch den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) und das Aktionsprogramm für kommunale Liquiditätskredite (Zinssicherungsschirm und Bonusprogramm) stellt das Land eine Summe von jährlich knapp 190 Millionen Euro bereit. Von 2012 bis 2020 wurden rund 1,5 Milliarden Euro für Zins- und Tilgungshilfe für kommunale Liquiditätskredite zur Verfügung gestellt. Die bestehenden Landesprogramme werden noch bis 2025 (KEF-RP) bzw. bis 2029 (Aktionsprogramm) geführt.
Die kommunale Finanzsituation hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. Dazu hat das Land erhebliche Anstrengungen unternommen. Ein Blick auf die Entwicklung der Finanzierungssalden in der Vergangenheit – in der Zeit vor der Corona-Krise – zeigt, dass dies erfolgreich ist. Seit dem Tiefstand in der Finanzkrise von minus 868 Millionen Euro im Jahr 2009 entwickelten sich die Salden kontinuierlich nach oben. Seit 2015 erwirtschaften die Kommunen insgesamt Überschüsse, in den letzten drei Jahren in deutlich dreistelligen Millionenhöhen. Auch die Investitionstätigkeit der Kommunen hat in den letzten Jahren mit zweistelligen Wachstumsraten insbesondere im Schul- und Straßenbau wieder deutlich zugenommen. Mitursächlich hierfür ist der stetig stark wachsende Kommunale Finanzausgleich (KFA). Seit 2014 ist er um fast 1,3 Milliarden Euro auf rund 3,3 Milliarden Euro gewachsen. Seit Jahren erreicht Rheinland-Pfalz als finanzschwaches Land damit die Spitzenposition im Ländervergleich.
Auch in der Corona-Krise nimmt das Land seine Verantwortung gegenüber den Kommunen wahr und hat einen Rettungsschirm mit einem Volumen von rund 700 Millionen Euro aufgespannt. Neben der Soforthilfe von rund 100 Millionen Euro aus dem ersten Nachtragshaushalt schützt der vor der letzten Krise etablierte Stabilisierungsmechanismus im Kommunalen Finanzausgleich die rheinland-pfälzischen Kommunen zudem vor Verlusten in Höhe von rund 400 Millionen Euro in diesem Jahr. Im Ländervergleich handelt es sich um eine einzigartige Regelung zugunsten der Kommunen. Darüber hinaus hat das Land den Kommunen unmittelbar nach der Mai-Steuerschätzung zugesagt, die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu kompensieren. Das sind nochmals über 200 Millionen Euro. Der Bund übernimmt die andere Hälfte. Damit werden die für das Jahr 2020 geschätzten Gewerbesteuermindereinnahmen von 412 Millionen Euro vollständig durch Bund und Land kompensiert.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang auch die dauerhaft höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Dies bedeutet eine direkte und dauerhafte jährliche Entlastung der rheinland-pfälzischen Kommunen von rund 120 Millionen Euro.