Bei der Umsetzung des Scanverfahrens hat die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung den fortschrittlichen und innovativen Weg der Arbeitsteilung durch eine Verwaltungskooperation mit dem Land Bayern gewählt. „Die Umsetzung des Vorhabens durch eine Verwaltungskooperation mit dem Land Bayern hat sich als richtig erwiesen. Da das Land Bayern am Standort Wunsiedel bereits über ein hochmodernes Scanzentrum für die bayerische Steuerverwaltung verfügt, konnten wir auf die aufwändige und kostenintensive Einsetzung einer eigenen Scannerinfrastruktur verzichten“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. Dass die stufenweise Einführung in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern im vergangenen Jahr so reibungslos vonstattenging, sei auf das hohe Engagement aller Beteiligten zurückzuführen. „Dafür möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung, aber auch den bayerischen Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern ausdrücklich danken.“
„Das Scanzentrum in Wunsiedel ist ein gelungenes Beispiel für eine länderübergreifende Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung. Durch die konzentrierte Arbeit im Datenerfassungs- und Scanzentrum können Steuererklärungen deutlich effizienter erfasst und weiterverarbeitet werden. In Wunsiedel werden bereits rund 1.700.000 Steuererklärungen pro Jahr von Papierform in elektronische Daten umgewandelt. Davon profitieren die Beschäftigten in den Finanzämtern in Bayern und nun auch in Rheinland-Pfalz“, stellte Bayerns Finanzstaatssekretär Albert Füracker fest.
Gleichzeitig wies Finanzministerin Doris Ahnen darauf hin, dass das Scanverfahren nur eine Überganglösung darstellen könne. Wünschenswert für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Steuerverwaltung sei die elektronische Übermittlung über das kostenlose Programm ELSTER, die auch eine schnellere Bearbeitung der Steuererklärung garantiere. Zudem entfalle ab der Einkommensteuererklärung 2017 die Pflicht, dass der Steuererklärung Belege, wie z.B. Spendenbescheinigungen, beigefügt sein müssen. Die Finanzämter fordern diese Belege lediglich im Einzelfall an, wenn dies für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich sei. Ohne Belege sei es jetzt noch attraktiver, die Steuererklärung vollelektronisch, also ohne Vordrucke und Papier, abzugeben.
Hintergrundinformation zur Verwaltungskooperation
Grundlage für die länderübergreifende Zusammenarbeit ist eine am 15. September 2016 unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung. Die stufenweise Einführung des Scannerverfahrens in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern wurde im März 2017 gestartet und ist zum 1. März 2018 mit der Integration der Finanzämter Altenkirchen-Hachenburg, Koblenz und Montabaur-Diez abgeschlossen worden.