| Schuldenbremse

Entwürfe zur Änderung von Ausführungsgesetz und Landesverordnung in den Landtag eingebracht

Anlässlich der heutigen Beratungen im Landtag der Änderungen des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Landesverfassung („Schuldenbremse“) sowie der Landesverordnung zur Konjunkturbereinigung hob Finanzministerin Doris Ahnen den starken Fortschritt bei der Konsolidierung des Landeshaushalts hervor. „Im Jahr 2017 konnte das Land zum zweiten Mal in Folge einen Haushaltsüberschuss erzielen“, sagte Ahnen. Der Haushaltsüberschuss lag bei 893 Millionen Euro.

Auch das strukturelle Defizit habe sich deutlich verbessert. Im Jahr 2011 betrug das strukturelle Defizit noch 1,6 Milliarden Euro. „Im vergangenen Jahr konnten wir im Haushaltsabschluss ein strukturelles Defizit von nur noch 103 Millionen Euro realisieren“, hob die Finanzministerin hervor. 94 Prozent des ursprünglichen Defizits seien damit 2017 bereits konsolidiert. „Spätestens im Jahr 2020 werden wir den strukturell ausgeglichenen Haushalt erreichen“, so Ahnen.

Heute wurden dem Landtag die Änderungsvorschläge der Landesregierung zur Anpassung der Schuldenregel vorgelegt. Ziele der Vorschläge sind einfachere und transparentere Vorschriften sowie die bessere Vergleichbarkeit mit den Regelungen anderer Länder. Im Einzelnen soll die zentrale Zielgröße künftig die strukturelle Nettokreditaufnahme sein sowie eine Nettokreditaufnahme bei Landesbetrieben und Sondervermögen ausgeschlossen werden. Zudem hat der Konjunkturverlauf der vergangenen Jahre gezeigt, dass es einer Anpassung des Konjunkturbereinigungsverfahrens bedarf.

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