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Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und neue Regelungen zu Reisekosten

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf für die Auszahlung der einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes beschlossen.

Im Rahmen des dritten Entlastungspakets, auf das sich die Bundesregierung Anfang September geeinigt hatte, sollen Rentnerinnen und Rentner im Dezember eine zu versteuernde einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Landesregierung stellt für die Übertragung der Energiepreispauschale auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes rund 15 Millionen Euro bereit.

„Aufgrund der Kostenentwicklungen haben wir im Kabinett auch beschlossen, die Entschädigungssätze für Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug anzuheben und die Tagegeldsätze zu erhöhen“, so die Finanzministerin. So sollen unter anderem die Kilometersätze bei der Wegstreckenentschädigung um jeweils 3 Cent je Kilometer, bei zweirädrigen Kraftfahrzeugen um jeweils 2 Cent je Kilometer angehoben werden. Der Zuschlag für besonders schwierige Wegstrecken soll wegen der anhaltend höheren Verschleißerscheinungen auf 7 Cent je Kilometer angehoben werden. Für die reisekostenrechtlichen Anpassungen stellt die Landesregierung rund 3,6 Mio. Euro zur Verfügung.

 

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