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Energiepreispauschale für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger

„Im Rahmen des dritten Entlastungspakets, auf das sich die Bundesregierung Anfang September geeinigt hatte, sollen Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die versteuert werden muss. Mit dem rheinland-pfälzischen Kabinett haben wir uns darauf verständigt, diese geplante Einmalzahlung von 300 Euro auf die rund 54.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zu übertragen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen am Dienstag.

„Es ist unsere gemeinsame Aufgabe mit dem Bund die Folgen der hohen Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger abzumildern. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Versorgungsempfängerinnen und –empfänger, weswegen wir uns schnell für die Übertragung entschieden haben. Es ist ein Ausdruck von Solidarität, dass wir die Energiepreiskrise in Deutschland gemeinsam bewältigen“, so Ahnen.

„Die Landesregierung stellt für die Übertragung der Energiepreispauschale auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger rund 15 Millionen Euro bereit. Der benötigte Gesetzentwurf wird bereits im November dem Kabinett vorgelegt. Wir streben an, die 300 Euro noch in diesem Jahr auszuzahlen“, so die Finanzministerin.

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