| Vermittlungsausschuss zur Grundgesetzänderung

Dreyer / Ahnen: Vermittlungsausschuss macht den Weg für den Digitalpakt frei

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich heute in Berlin auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt.

„Ich begrüße sehr, dass sich der Vermittlungsausschuss auf eine Grundgesetzänderung verständigt hat, die jetzt endlich ermöglicht, dass zusätzliches Geld vom Bund an unsere Schulen für die große Digitalisierungsoffensive fließen kann. Der Vermittlungsausschuss ist zu einem sehr guten Ergebnis gekommen. Klare Zuständigkeiten auf der einen Seite und auf der anderen Seite Kooperation dort, wo es für die Menschen in Deutschland wichtig ist, schließen sich nicht aus. Das ist Ausdruck eines funktionierenden Föderalismus“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Mit der Einigung ist auch der Weg für den Digitalpakt endlich frei. Der Digitalpakt ist wichtig und notwendig und kann jetzt schnell umgesetzt werden. Die Digitalisierung der Schulen ist eine große finanzielle Kraftanstrengung für alle Länder und Kommunen. Mit dem Digitalpakt erkennt der Bund diese Sonderanstrengung an.“

„Die Verhandlungen in den vergangenen Wochen waren angesichts der unterschiedlichen Sichtweisen der Beteiligten manchmal nicht einfach – und trotzdem immer konstruktiv und an der Sache ausgerichtet, sodass wir ein sehr gutes Ergebnis erzielen konnten. Wichtig ist: Die Bildungsinfrastruktur in Deutschland kann künftig gemeinsam von Bund und Ländern verbessert werden“, ergänzte Finanzministerin Doris Ahnen, die das Land Rheinland-Pfalz in den Beratungen vertreten und die Arbeitsgruppe im Vermittlungsausschuss geleitet hat. „Die Einigung verschafft dem Bund die Möglichkeit, sich in bestimmten Bereichen finanziell zu engagieren – neben der Bildung auch bei der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum; so kann der Bund auch über 2019 hinaus Mittel für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellen. Die Länder sagen zu, diese Mittel zusätzlich in den jeweiligen Bereichen einzusetzen. Das ist für die Länder eine Selbstverständlichkeit. Alles Weitergehende wäre ein Eingriff in die Haushaltsautonomie der Länder gewesen. Diese galt es zu wahren, damit die Zukunftsaufgaben bei der Bildung, der inneren Sicherheit und der Infrastruktur bewältigt werden können“, so Ahnen.

Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses geht jetzt zunächst an den Bundestag und dann an den Bundesrat zur Beschlussfassung.

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