Mittlerweile sind bereits 325 Anträge der Kommunen und damit die Hälfte der insgesamt rund 650 Anträge bei der Landesregierung eingegangen. Diese Anträge haben ein Investitionsvolumen von rund 105,7 Mio. Euro. 239 Bewilligungen sind bereits ausgesprochen worden, was einem Fördervolumen von 56,3 Mio. Euro entspricht.
„In engem Schulterschluss von Bund, Land und Kommunen haben finanzschwache rheinland-pfälzische Kommunen zahlreiche investive Infrastrukturmaßnahmen mit Hilfe des KI 3.0 auf den Weg bringen können“, so Ministerin Ahnen.
Die Investitionsbedürfnisse vor Ort sind dabei sehr unterschiedlich: Energetische Sanierungen von Schulen, Krankenhäusern, Lärmbekämpfung, städtebauliche Maßnahmen oder auch der Ausbau frühkindlicher Infrastruktureinrichtungen. „Seitens des Landes war es uns wichtig, den kommunalen Gremien so viel Entscheidungsspielraum wie möglich zu geben, um die anstehenden und kommunal bedingt sehr unterschiedlichen Investitionsbedürfnisse umzusetzen“, erklärte Ahnen.
Hintergrundinformationen zum Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 ‑ Rheinland-Pfalz (KI 3.0)
Im Juli 2015 trat das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)“ auf Bundesebene in Kraft. Das KInvFG soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen.
Insgesamt stehen im Land dafür 284,9 Millionen Euro zur Verfügung. Durch den besonders hohen Fördersatz von 90 Prozent und ein weites Spektrum förderbarer Investitionen ist das Sonderprogramm sehr attraktiv.