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Coronabedingte Steuererleichterungen werden verlängert

„Seit zwei Jahren ist die Corona-Pandemie ein fester Bestandteil unseres Alltags, der vielfältige Einschränkungen mit sich bringt und uns allen viel abverlangt. Sie bedeutet für viele Menschen auch finanzielle Einbußen und ungewisse Einnahmesituationen - deshalb haben wir uns im Rahmen der Finanzministerkonferenz für eine Verlängerung der Steuererleichterungen eingesetzt. Sie nehmen in der aktuellen Situation die besonderen Bedürfnisse der Steuerpflichtigen in den Blick“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen. Am 7. Dezember 2021 haben sich die Finanzministerien des Bundes und der Länder auf Bitte der Finanzministerkonferenz auf eine Fortdauer der bisherigen Steuererleichterungen verständigt, die ansonsten zum Jahresende ausgelaufen wären.

„Neben den Unterstützungshilfen aus den Corona-Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder sind die steuerlichen Erleichterungen in Form von Stundungen, Herabsetzung von Vorauszahlungen oder Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen ein weiterer wichtiger Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für die Betroffenen abzumildern“, so die Finanzministerin und künftige Vorsitzende der Finanzministerkonferenz.

Die Verlängerung sieht vor, dass auch für aktuell fällige Beträge Steuererleichterungen gewährt werden können. „Da wir mitten in einer neuen Welle der Pandemie stecken, ist es nur konsequent, an den bisherigen Maßnahmen auch über das Jahresende hinaus festzuhalten“, so Ahnen. Danach sind jetzt wieder Anträge im vereinfachten Verfahren, die bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden können, für bis dahin fällige Steuern möglich. Die Steuern werden dann bis zum 31. März 2022 ohne Ratenzahlung gestundet oder von der Vollstreckung ausgenommen, anschließend nur mit einer Ratenzahlungsvereinbarung bis längstens 30. Juni 2022. Stundungszinsen und Säumniszuschläge sollen dabei wie bisher nicht erhoben bzw. erlassen werden. Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen unter erleichterten Voraussetzungen sind noch bis zum 30. Juni 2022 möglich.

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