| Urteil Verfassungsgerichtshof

Corona-Sondervermögen überwiegend verfassungskonform

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in dem Normenkontrollverfahren, welches das Corona-Sondervermögen zum Gegenstand hat, heute eine Entscheidung verkündet.

„Der Verfassungsgerichtshof hat das Sondervermögen zur Bewältigung der Corona Pandemie weitestgehend bestätigt, insbesondere, dass zweifellos eine Notsituation aufgrund der Corona-Pandemie vorlag. Es war richtig, in dieser Situation ein Sondervermögen einzurichten und nicht zwingend auf unsere Rücklagen zurückzugreifen zu müssen. Er hat außerdem bestätigt, dass die unmittelbare Pandemievorsorge im Gesundheitswesen und konjunkturstabilisierende Maßnahmen im Sondervermögen finanziert werden durften“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen nach dem Urteil.

„Angesichts der Dimension der Corona-Krise ging es darum, schnell und umfassend zu handeln. Wir haben das Sondervermögen nach wesentlichen in der Haushaltspraxis und im überwiegenden Schrifttum allgemein anerkannten Maßstäben konzipiert. Diese hat das Gericht weitgehend bestätigt,“ so Ahnen.

Der Verfassungsgerichtshof hat dabei verfassungsrechtliche Handlungsspielräume aufgezeigt und auch deren Grenzen festgelegt. Zu zwei Maßnahmenbereichen hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass ein zwingender Sachzusammenhang zur Corona-Pandemie nicht ausreichend gegeben ist.

An diesen Stellen, die einen kleinen Teil des Gesamtvolumens des Sondervermögens ausmachen, dürfen nun keine weiteren Bewilligungen mehr ausgesprochen werden. Dies wird die Landesregierung nun im Haushaltsvollzug unverzüglich umsetzen.

Teilen

Zurück