„Der Kinderbonus hat sich im letzten Jahr als eine sehr effektive Maßnahme erwiesen, die zielgerichtet Haushalte mit Kindern erreicht und sozial gerecht ist. Er wirkt genau dort, wo er gebraucht wird – bei den Familien, denen die Corona-Pandemie häufig besonders viel abverlangt. Gleichzeitig setzt der Kinderbonus einen starken Wirtschaftsimpuls und kurbelt den privaten Konsum an“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Auch die Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung im Gastronomiegewerbe sei eine sinnvolle Maßnahme. „Durch die fortdauernde Schließung von Gastronomiebetrieben konnte die bereits im letzten Frühjahr eingesetzte Hilfsmaßnahme ihre gewünschte Wirkung bisher leider noch nicht entfalten. Es ist absolut richtig, dass die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent bis Ende 2022 verlängert wird. Dies ist ein wichtiger Baustein, um diese von der Corona-Pandemie stark betroffene Branche zu unterstützen“, so Ahnen.
Finanzministerin Ahnen begrüßte zudem die Anhebung des steuerlichen Verlustrücktrags als eine zielgenaue Maßnahme eines breiten steuerlichen Unterstützungsprogramms. Einbußen können nun umfangreicher als bisher mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden. Der Verlustrücktrag wurde verdoppelt auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Ehepartnern.