| Parlamentarischer Abend der Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Pfalz

Bauministerin Ahnen kündigt weitere Verbesserungen in der sozialen Wohnraumförderung an

„Bezahlbares Wohnen ist aktuell eines der wichtigsten politischen Themen überhaupt. Wohnen ist ein Grundbedürfnis für alle Menschen. Von daher liegt ein besonderer Schwerpunkt der Landesregierung darauf, steigenden Immobilien- und Mietpreisen in den Schwarmstädten und Wachstumsregionen einerseits und Leerständen in den ländlichen Regionen andererseits entgegenzuwirken. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Pfalz haben sich dabei stets als verlässliche Partner erwiesen. Gemeinsam arbeiten wir insbesondere im Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen an praxisnahen Lösungen, um bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen“, unterstrich die rheinland-pfälzische Bauministerin Doris Ahnen anlässlich des Parlamentarischen Abends des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen und des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft.

Die Bauministerin kündigte an, dass insgesamt 17 kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden in eine höhere Fördermietenstufe eingeordnet werden sollen und damit von verbesserten Förderkonditionen profitieren können. Diese Veränderung basiert auch auf Anregungen der Wohnungswirtschaft.

„Wir evaluieren die Programme des Landes zur sozialen Wohnraumförderung fortlaufend und nehmen bedarfsgerechte Anpassungen vor, wenn sich die Situation auf den Wohnungsmärkten in Rheinland-Pfalz verändert. Deswegen haben wir das Gutachten zur Anpassung der Fördermietenstufen aus dem letzten Jahr ergänzen lassen. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Ergänzungsgutachtens beabsichtigen wir, insgesamt 15 Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden sowie die kreisfreie Stadt Koblenz und die große kreisangehörige Stadt Bingen in höhere Fördermietenstufen einzustufen“, erklärte Bauministerin Ahnen. Im Rahmen der Untersuchung habe sich gezeigt, dass die aktuelle Marktsituation in diesen Gebietskörperschaften eine Höherstufung notwendig mache.

In den Programmen der sozialen Wohnraumförderung sind die Förderkonditionen abhängig von der jeweiligen Fördermietenstufe, in die eine Gebietskörperschaft eingestuft ist. Nach der vor Ort geltenden Fördermietenstufe richtet sich u.a. die Höhe der Förderung.

Zudem ist beim Mietwohnungsbau beabsichtigt, in den unteren beiden Fördermietenstufen die Gewährung von Tilgungszuschüssen auf den Ausbau, die Umwandlung, den Umbau sowie die Erweiterung von Gebäuden auszudehnen. Diese baulichen Maßnahmen dienen wie der Ersatzneubau einer Erhöhung der Wohnqualität sowie einer Aufwertung der Gemeinden und einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung.

Die Entwürfe zur Änderung der Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Sozialen Wohnraumförderung werden nun ins Beteiligungsverfahren gegeben.

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