„Ausreichend bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum ist eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit. Um der Wohnungsknappheit dauerhaft entgegenzutreten, brauchen wir neben einer starken sozialen Wohnraumförderung insbesondere mehr Bauland. Insofern begrüße ich den Entwurf der Bundesregierung für das Baulandmobilisierungsgesetz, der die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Bauplanungsrecht stärkt und die Aktivierung von Flächenpotentialen vereinfacht“, sagte Ahnen.
Im Bericht der Baulandkommission vom Juli 2019 wurde die Empfehlung formuliert, den Kommunen im Rahmen einer Novelle des Baugesetzbuches die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, um zielgerichtet auf die Schließung von Baulücken zugunsten des Wohnungsbaus hinzuwirken. „Ich begrüße sehr, dass diese Forderung von der Bundesregierung aufgegriffen wurde“, erklärte die Ministerin. Bei einem Baugebot kann die Gemeinde unter anderem Eigentümer verpflichten, Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Möglichkeiten dazu erweitert, und zwar ebenfalls in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.