Mit den Anpassungen reagiert das Land insbesondere auf Kostensteigerungen beim Wohnungsbau. „Um die gestiegenen Baukosten abzubilden, werden die Grunddarlehen bei der Mietwohnungsbauförderung, bei der Förderung des Baus von Wohngruppen und Wohngemeinschaften sowie Studierendenwohnheimen angehoben“, so Ahnen. Mit dieser Änderung erhöhen sich auch automatisch die Tilgungszuschüsse, also der Teil der Darlehen (bis zu 30 Prozent), der nicht an die ISB zurückzuzahlen ist.
Neben dem Neubau soll bestehender Wohnraum mit bezahlbaren Mieten erhalten und so ein Beitrag zur Entspannung der Wohnungsmärkte, insbesondere in den Ballungsgebieten, geleistet werden. „Mit den verbesserten Konditionen bei der Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen können Wohnungsbestände an zeitgemäße Bedarfe angepasst, der Gebrauchswert der Wohnungen nachhaltig erhöht und die Wohnverhältnisse verbessert werden. Vor allem die energetische Sanierung sowie Maßnahmen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen, sind dabei von großer Bedeutung“, erklärte Ministerin Ahnen. Der Tilgungszuschuss zu den erhöhten Förderdarlehen beträgt landesweit 20 Prozent. Damit wird ein Anreiz zur Ertüchtigung älterer Wohnungen hin zu zeitgemäßen Wohnstandards und -qualitäten gesetzt.
Darüber hinaus wird auch die soziale Wohneigentumsförderung optimiert. „Mit den Anpassungen bei der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum wollen wir noch mehr Haushalte, insbesondere junge Familien, bei der Bildung von Wohneigentum unterstützen“, sagte die Finanz- und Bauministerin. Es können jetzt bauliche Maßnahmen, unabhängig davon, ob es sich um Ausbau, Umwandlung, Umbau, Erweiterung oder um Modernisierung handelt, bereits gemeinsam mit einem Ankauf von Wohneigentum mit nur einem ISB-Darlehen „Wohneigentum“ gefördert werden. Diese Änderungen dienen zudem der Verwaltungsvereinfachung.
„Mit den deutlichen Verbesserungen bei den Förderprogrammen kann mehr sozial geförderter Wohnraum geschaffen werden. Ich möchte sowohl Wohnungsunternehmen als auch Private ermutigen, diese neuen Angebote anzunehmen. Lassen Sie sich von der ISB beraten und von den Lösungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum überzeugen“, so Ahnen abschließend.
Die Anpassungen der Programme zur sozialen Wohnraumförderung treten zum 1. Mai 2019 in Kraft.