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Anpassung der Landesbauordnung: Ministerrat beschließt Erleichterungen insbesondere beim Um- und Ausbau im Gebäudebestand

In seiner heutigen Sitzung hat der Ministerrat eine Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz gebilligt. Die Anpassung erleichtert den Um- und Ausbau bestehender Gebäude und fördert Investitionen in den Neubau. Damit setzt die Landesregierung erste Maßnahmen aus dem Bürokratie-Abbau-Paket um: Entbürokratisierung und Beschleunigung des Bauens.

„Mit der Gesetzesnovelle reagieren wir auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt und in der Immobilien- und Bauwirtschaft. Durch die Vereinfachung des Bauordnungsrechts sollen Kosten gesenkt und die Umsetzung von Bauvorhaben erleichtert werden“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen. 

Die Vereinfachung des Bauordnungsrechts in der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung sieht bei Um- und Ausbauten reduzierte Anforderungen an die Abstandsflächen, den Brandschutz sowie an die Herstellung notwendiger Stellplätze vor. Ebenso werden die Spielräume für Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen erweitert. Dies alles dient der schnellen Schaffung von Wohnraum durch Um- und Ausbau im Bestand sowie der Etablierung neuer Bau- und Wohnformen im Neubau. So wird im Hinblick auf einfaches und experimentelles Bauen der „Gebäudetyp-E“ in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz verankert.

Nach der Billigung im Ministerrat werden nunmehr die betroffenen Verbände und sonstigen Stellen zum Gesetzentwurf angehört.
 

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