| Soziale Wohnraumförderung

Anpassung der Fördermietenstufen: Acht Gemeinden in Rheinland-Pfalz werden höher eingestuft

Seit dem 10. Januar 2022 gelten für acht Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz höhere Fördermietenstufen. „Bezahlbarer Wohnraum ist ein Kernthema der Landesregierung. Durch angepasste Fördermietenstufen wird es für die Kommunen sowie auch private Investorinnen und Investoren noch attraktiver, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Dadurch sollen mehr neue Wohnungen in Rheinland-Pfalz entstehen und Wohnen für Mieterinnen und Mieter auch langfristig bezahlbar bleiben“, so Bauministerin Doris Ahnen.

Die Fördermietenstufen regulieren insbesondere die Mietobergrenzen für Mietwohnraum und haben im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Einfluss auf die Höhe der Förderung. „Rheinland-Pfalz ist ein Flächenland. Bereits 2017 haben wir uns für eine kleinteiligere Bewertung bei den Fördermietenstufen eingesetzt, um so eine zielgenaue Förderung für alle Regionen im Land zu ermöglichen“, sagte die Bauministerin.

Auf der Grundlage einer fachgutachterlichen Expertise wurde allen Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit gegeben, eine Anpassung der jeweils geltenden Fördermietenstufe zu beantragen. Alle nun höhergestuften Städte und Gemeinden hatten entsprechende Anträge gestellt. Die verbandsfreie Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist in diesem Fall eine Ausnahme, da bereits im August des vergangenen Jahres eine Einordnung in die nächsthöhere Fördermietenstufe zugesagt worden war. Damit soll ein Beitrag zur Bewältigung des Wiederaufbaubedarfs im betroffenen Flutgebiet geleistet werden.

Die betroffenen Gemeinden, Verbandsgemeinden und Städte werden wie folgt eingestuft:

  •  große kreisangehörige Stadt Andernach, Fördermietenstufe 3 (zuvor 2)
  •  verbandsfreie Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Fördermietenstufe 4 (zuvor 3)
  •  Gemeinde Bobenheim-Roxheim, Fördermietenstufe 4 (zuvor 3)
  •  Gemeinde Böhl-Iggelheim, Fördermietenstufe 4 (zuvor 2)
  •  kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße, Fördermietenstufe 4 (zuvor 3)
  •  Verbandsgemeinde Rülzheim, Fördermietenstufe 4 (zuvor 2)
  •  Verbandsgemeinde Vallendar, Fördermietenstufe 4 (zuvor 2)
  •  verbandsfreie Stadt Wörth am Rhein, Fördermietenstufe 5 (zuvor 4)

Die angepassten Fördermietenstufen werden gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) umgesetzt.

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