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Ahnen zur Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz gewählt

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen wurde heute in Berlin von der Finanzministerkonferenz (FMK) einstimmig zur Vorsitzenden gewählt. Ahnen tritt damit ab sofort die Nachfolge des bisherigen Finanzsenators Peter Tschentscher an, der Ende März zum Ersten Bürgermeister von Hamburg gewählt wurde. Für seine Arbeit dankte Finanzministerin Ahnen ihrem Vorgänger und wünschte ihm alles Gute für seine neue Aufgabe. In der Geschichte der FMK ist Ahnen die zweite Frau, die das Amt der Vorsitzenden übernimmt.
Doris Ahnen
Finanzministerin Doris Ahnen

Koordinierung der Bundesländer

„Ich freue mich, die Aufgabe als Vorsitzende der FMK wahrzunehmen und bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen für das in mich gesetzte Vertrauen. Es stehen 2018 wichtige Projekte an, bei denen wir zügig voranschreiten müssen, insbesondere die Umsetzung einer nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen und die Bekämpfung von Steuerbetrug im Onlinehandel“, sagte Finanzministerin Ahnen im Anschluss an die Wahl.

Der Finanzministerkonferenz gehören die Finanzministerinnen und Finanzminister der 16 Bundesländer an. Sie trifft sich etwa ein Mal im Monat und koordiniert die Bundesländer in wichtigen haushalts-, finanz- und steuerpolitischen Fragen. Die Vorsitzende leitet die Sitzungen, bündelt die Interessen der Länder und vertritt die Entscheidungen der FMK gegenüber dem Bundesfinanzministerium.

Als Vorsitzende der FMK übernimmt Finanzministerin Ahnen zudem gemeinsam mit Bundesfinanzminister Scholz zudem den Vorsitz im Stabilitätsrat.

Umsetzung einer nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Die Einführung einer nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Lücken im Steuersystem frühzeitig zu erkennen und zu schließen. „Unser Ziel muss es sein, bereits in diesem Jahr den Druck auf Steuervermeider zu erhöhen und so für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen“, sagte Ahnen. Der Kampf für Maßnahmen gegen aggressive Steuergestaltungen werde durch die Einführung einer Anzeigepflicht deutlich vereinfacht.

In ihrer letzten Sitzung im März hat die FMK bereits Eckpunkte für die rechtliche Ausgestaltung einer Anzeigepflicht beschlossen, die es gilt nun zügig umzusetzen.

Bekämpfung von Steuerbetrug im Onlinehandel

Im Jahr 2018 sieht Ministerin Ahnen die Bekämpfung von Steuerbetrug im Onlinehandel ebenfalls ganz oben auf der steuerpolitischen Agenda. Durch Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel, insbesondere durch Händler im Ausland, entgehen den öffentlichen Haushalten Einnahmen in Millionenhöhe. Zudem kommt es zu gravierenden Wettbewerbsnachteilen für steuerehrliche Unternehmen, insbesondere wenn in Drittländern ansässige Händler durch planmäßige Steuerhinterziehung ihre Waren zu einem niedrigeren Preis anbieten.

„Wir müssen den Kampf gegen Steuerbetrug im Onlinehandel weiter vorantreiben und auch hier für fairen Wettbewerb sorgen“, erklärte Ahnen. Die Finanzministerinnen und -minister der Länder hatten sich im November 2017 darauf verständigt, gemeinsam mit dem Bund einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Demnach sollen Betreiber von Online-Marktplätzen zukünftig stärker in die Pflicht genommen werden und unter bestimmten Voraussetzungen für Umsatzsteuerausfälle haften.

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