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Ahnen: "Wagniskapital steuerlich nicht behindern – Erfolgsbedingungen für junge Unternehmen verbessern"

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute einen Gesetzentwurf beraten, mit dem die Kapitalausstattung und das weitere Wachstum von Unternehmen erleichtert werden sollen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in besonderem Maße auf Anteilseignerfinanzierungen angewiesen sind. Dies betrifft häufig auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.

Der Gesetzentwurf enthält eine Neuregelung der steuerlichen Verlustverrechnung. Nach dem aktuell geltenden Recht fallen nicht genutzte Verluste eines Unternehmens weg, wenn es zu einem Verkauf der Unternehmensanteile oder zu einer Kapitalaufstockung kommt. Diese steuerlich nachteilige Konsequenz kann potenzielle Investoren, z.B. im Bereich von sogenannten Start-ups, davon abhalten, sich finanziell zu engagieren.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen sprach sich für die Initiative aus: „Unternehmergeist und Mut zur Selbstständigkeit müssen gefördert werden. Die Neuregelung trägt der Situation gerade auch von jungen Unternehmen Rechnung, bei denen für die Unternehmensfinanzierung oft die Neuaufnahme oder der Wechsel von Anteilseignern notwendig wird. Damit werden die steuerlichen Rahmenbedingungen für solche Unternehmen verbessert. Die Initiative trägt auch dazu bei, die Attraktivität des Innovationsstandorts Rheinland-Pfalz zu stärken.“

Nach dem Gesetzentwurf können Verlustvorträge künftig auch dann weiter genutzt werden, wenn ein neuer Anteilseigner einsteigt und der Betrieb unverändert fortgeführt wird. „Die Begrifflichkeiten im Gesetzentwurf der Bundesregierung sind allerdings teilweise noch unpräzise und eröffnen unerwünschten Gestaltungsspielraum. Rheinland-Pfalz hat deshalb im Finanzausschuss zusammen mit anderen Ländern einen Antrag gestellt, der verhindern soll, dass die gut gemeinte gesetzliche Neuregelung im Rahmen von Steuersparmodellen missbräuchlich genutzt wird“, erklärte Finanzministerin Ahnen.

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