„Das Ehrenamt hat für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft einen besonders hohen Stellenwert. In Rheinland-Pfalz engagiert sich fast die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Oft findet das ehrenamtliche Engagement in gemeinnützigen Vereinen statt. Diesen Einsatz für unsere Gesellschaft wollen wir stärken und die Anreize für ehrenamtliches Engagement weiter verbessern“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Im Mai hatten sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bereits darauf verständigt, dass die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro angehoben werden sollen. Darüber hinaus soll die Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden. In ihrer heutigen Sitzung haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister nunmehr für eine Erweiterung der Katalogzwecke für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ausgesprochen. Zukünftig sollen der Klimaschutz und das Engagement gegen die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung als gemeinnützige Zwecke gelten. Auf Vorschlag von Rheinland-Pfalz wurden auch Maßnahmen zur Ortsverschönerung in die Liste der Katalogzwecke aufgenommen.
„In Rheinland-Pfalz engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in Vereinen, um ihre Dörfer zu verschönern und attraktiver zu machen. Insbesondere im ländlichen Raum ist die Gestaltung lebendiger Orte ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft, der bisher als Tourismusförderung im weitesten Sinne nicht gemeinnützig ist. Mit einer Erweiterung der Katalogzwecke sollen zukünftig Maßnahmen der Dorfverschönerung, den Ausbau von Wanderwegen oder auch die Errichtung von Aussichtsplattformen gemeinnützigkeitsrechtlich und spendenbegünstigt möglich sein“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben die Bundesregierung gebeten, die Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht schnellstmöglich in einem Steuergesetzgebungsverfahren umzusetzen.
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Finanzministerkonferenz