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Ahnen: Steuerliche Verbesserungen für gemeinnütziges Engagement müssen schnell umgesetzt werden

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben in ihrer heutigen Sitzung ihr gemeinsames Anliegen bekräftigt, dass die von ihnen im Jahr 2019 beschlossenen Verbesserungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht zeitnah umgesetzt werden sollen.

„Das Ehrenamt hält unsere Gesellschaft zusammen. Oft findet ehrenamtliches Engagement in gemeinnützigen Vereinen statt. Diesen Einsatz für unsere Gesellschaft wollen wir würdigen und unterstützen. Daher fordern wir eine zügige Umsetzung unserer Vorschläge, die das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht attraktiver gestalten sollen“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen.

Im letzten Jahr hatten sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder darauf verständigt, dass die Übungsleiterpauschale um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro angehoben werden sollen. Darüber hinaus geht es insbesondere auch um die Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Wenn ehrenamtliche Vereine lediglich geringe Umsätze erzielen, fällt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Bisher liegt diese Freigrenze bei 35.000 Euro. „Die Freigrenze ist ein wichtiges Instrument, um Ehrenamtliche in den Vereinen von administrativen Aufgaben zu entlasten. Wir wollen die Freigrenze um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöhen, damit sie weiterhin ihrem vereinfachenden Charakter gerecht werden kann“, betonte Finanzministerin Ahnen.

Außerdem haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister für eine Erweiterung der Katalogzwecke für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ausgesprochen. Zukünftig sollen der Klimaschutz und das Engagement gegen die Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung als gemeinnützige Zwecke gelten. Auf Vorschlag von Rheinland-Pfalz wurden auch Maßnahmen zur Ortsverschönerung in die Liste der Katalogzwecke aufgenommen. „In Rheinland-Pfalz engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in Vereinen, um ihre Dörfer zu verschönern und attraktiver zu machen. Die Gestaltung lebendiger Orte ist ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft und sollte zukünftig steuerbegünstigt möglich sein“, sagte Finanzministerin Ahnen abschließend.

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