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Ahnen: „Steuerbetrug durch Briefkastenfirmen wirksam bekämpfen“

Die im Frühjahr 2016 an die Öffentlichkeit gelangten so genannten „Panama Papiere“ haben gezeigt, welches Ausmaß der Steuerbetrug durch Briefkastenfirmen in Steueroasen angenommen hat. Der Bundesrat hat als Reaktion auf die Enthüllungen wirksame steuerrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen gefordert. Die Forderungen der Länder wurden nunmehr in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung umgesetzt, den der Finanzausschuss des Bundesrates am 26. Januar 2017 beraten hat.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte die Vorlage des Gesetzentwurfs: „Wir müssen wieder eine gerechte Finanzierung unseres Gemeinwesens erreichen. Gerade Länder und Kommunen brauchen weiterhin eine solide Grundlage für notwendige Investitionen in Schulen, in eine gut ausgestattete Polizei, in schnelles Internet und intakte Straßen. Steuerbetrüger weigern sich, ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens zu leisten. Steuergestaltungen und Straftaten wie internationaler Steuerbetrug müssen deshalb aufgedeckt sowie entschieden bekämpft und geahndet werden.“

Der vorliegende Gesetzentwurf zielt vor allem darauf ab, Transparenz über Geschäftsbeziehungen von Steuerpflichtigen in Deutschland zu Firmen und Stiftungen in Offshore-Staaten herzustellen. Die Steuerpflichtigen werden zur Mitwirkung bei der Offenlegung dieser Beziehungen verpflichtet. Für Banken, die Geschäftsbeziehungen in Offshore-Staaten vermitteln, gibt es eine entsprechende Anzeigepflicht. Die Strafen bei Verletzungen dieser Pflichten werden verschärft.

„Das Gesetz ist ein wichtiger, aber auf keinen Fall der letzte Schritt zur Verhinderung von Steuerbetrug und internationaler Steuergestaltung. Unser Ziel ist es, dass weitere Staaten kooperieren und am automatischen Informationsaustausch teilnehmen sowie Abkommen zur Herstellung von Transparenz über die Eigentumsverhältnisse bei Unternehmen, Stiftungen usw. unterzeichnen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, zusammen mit internationalen Partnern möglichst rasch eine Liste nicht-kooperativer Staaten zu erstellen und Sanktionsmöglichkeiten gegen Staaten auf dieser schwarzen Liste zu prüfen“, so Ministerin Ahnen.

Der Gesetzentwurf wird am 10. Februar 2017 im Bundesrat behandelt.

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