In Betrieben, die Bareinnahmen generierten, seien die Manipulationsmöglichkeiten einerseits groß, andererseits die Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung bisher stark eingeschränkt gewesen. „Die Kassen-Nachschau leistet einen wirksamen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit in der Bargeld-Branche“, so Ahnen.
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde zu Beginn dieses Jahres das Verfahren der Kassen-Nachschau eingeführt. Dadurch ist die Steuerverwaltung in der Lage, zeitnah die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben zu prüfen. In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen am 29. Mai 2018 eine Verwaltungsanweisung erlassen, die die Möglichkeiten der Finanzverwaltung und die Pflichten der Betriebsinhaber in diesem neuen Verfahren erläutert.
„Die rheinland-pfälzischen Finanzämter werden von der Möglichkeit der Kassen-Nachschau ab sofort Gebrauch machen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Nachschau auch ohne vorherige Ankündigung stattfinden kann“, erläuterte die Ministerin.
Hintergrund
Die Kassen-Nachschau ist ein Bestandteil eines Maßnahmenpaketes, das der Gesetzgeber im Jahr 2016 mit dem Ziel einer verbesserten Bekämpfung von Steuerbetrügereien bei Bareinnahmen beschlossen hat. Im nächsten Schritt müssen ab dem 1. Januar 2020 elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen grundsätzlich mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung versehen sein.