Allerdings machte die Ministerin deutlich, dass es eine „Rosinenpickerei“ zwischen mehreren Bilanzierungsregimen nicht geben dürfe: „Deshalb muss die GKKB für Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung verbindlich vorgeschrieben und der Anwendungsbereich auch auf grenzüberschreitend tätige Personengesellschaften erweitert werden.“
Zugleich warnte Ministerin Ahnen davor, die einheitlichen Bilanzierungsregeln ohne eine weitergehende Harmonisierung der Steuersysteme einzuführen. „Wir brauchen zwingend eine begleitende Angleichung der Steuersätze zumindest in vorgeschriebenen Steuersatzkorridoren. Solange wir der europäischen Abwärtsspirale im Wettlauf um die günstigsten Steuersätze nicht Einhalt gebieten, helfen einheitliche Bilanzierungsvorschriften nur wenig“, so Ahnen. Sichergestellt werden müsse auch, dass es durch die künftigen Regelungen in Deutschland nicht zu substanziellen Steuermindereinnahmen komme. In der im Bundesrat anstehenden Abstimmung zu den Vorschlägen der EU wird Finanzministerin Doris Ahnen für eine gemeinsame Haltung der Bundesländer in diesem Sinne eintreten.