Rheinland-Pfalz hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass der Bund konkrete Maßnahmen ergreift und einen Gesetzentwurf vorlegt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Steuergestaltungen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer Einhalt zu gebieten“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen in Berlin, wo der Finanzausschuss des Bundesrates den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten hat.
Der Finanzausschuss des Bundesrates sprach sich für eine Ergänzung des Gesetzentwurfs um eine sogenannte Börsenklausel aus. Diese von Rheinland-Pfalz bereits zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens erhobene Forderung sieht eine Ausnahmeregelung für börsennotierte Kapitalgesellschaften zur Vermeidung einer übermäßigen Besteuerung vor.
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