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Ahnen: Abgeltungsteuer gehört auf den Prüfstand

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute über die Zukunft der Abgeltungsteuer beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt, nach Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs von Steuerdaten die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent abzuschaffen und Kapitalerträge wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz der Steuerpflichtigen zu unterwerfen.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen verwies darauf, dass Deutschland im Jahr 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt habe. Private Zinseinkünfte, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, werden seitdem mit einem niedrigen Steuersatz von 25 Prozent belegt. Die steuerliche Begünstigung der Zinsen sollte Anreize vermitteln, Kapital in Deutschland zu halten und nicht am Fiskus vorbei in Niedrigsteuergebiete zu schaffen.

Ministerin Ahnen, die auch die SPD-geführten Finanzministerien in den Ländern in finanzpolitischen Fragen koordiniert, sagte: „Wir haben in den letzten Jahren einen stärkeren internationalen Austausch von Steuerdaten durchgesetzt. Steuerflüchtlinge müssen in Deutschland deshalb mit einem spürbar höheren Entdeckungs- und Verfolgungsrisiko rechnen. Der wesentliche Grund für die Begünstigung der Einkünfte aus Kapitalvermögen fällt damit weg. Warum sollen Zinsen weiter nur mit 25 Prozent besteuert werden, während Arbeitseinkommen in der Spitze mit 42 Prozent belastet sind? Es gibt gute Gründe, wieder zu dem alten System zurückzukehren und Zinseinkünfte wie alle übrigen Einkünfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Das ist aus meiner Sicht auch ein Gebot der Steuergerechtigkeit.“

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