| Kommunales Investitionsprogramm 3.0

Änderungen am Landesgesetz im Ministerrat beschlossen

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung Änderungen am Landesgesetz zur Bildung eines Sondervermögens „Kommunales Investitionsprogramm 3.0 – Rheinland-Pfalz (KI 3.0)“ beschlossen. Dies teilte Finanzministerin Doris Ahnen mit. „Die Gesetzesänderungen sind notwendig geworden, um die Verlängerung der Laufzeit des Förderprogrammes umzusetzen und die zusätzlichen Mittel vereinnahmen und einsetzen zu können“, erklärte Ahnen.

Hintergrund der Änderungen ist das Schulsanierungsprogramm („KI 3.0, Kapitel 2“), das zwischen Bund und Ländern beschlossen wurde. Rheinland-Pfalz und andere Länder konnten erreichen, dass der Bund die Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützt und das bestehende Kommunale Investitionsprogramm um weitere 3,5 Mrd. Euro auf 7 Mrd. Euro aufstockt. Rheinland-Pfalz erhält aus den Mitteln einen Anteil von 7,3313%, sodass die Kommunen im Land bei dem Schulsanierungsprogramm besonders stark berücksichtigt werden. Dies entspricht 256,6 Mio. Euro, die zur Förderung von Schulinfrastrukturinvestitionen in finanzschwachen Kommunen eingesetzt werden.

Die Umsetzungsdetails des Schulsanierungsprogramms wurden im Oktober 2017 beschlossen. Finanzministerin Ahnen wies darauf hin, dass die Umsetzung kommunalfreundlich sei und besonders viele Kommunen von dem Schulsanierungsprogramm profitieren würden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.

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