„Die Umstellung der Kassensysteme ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Steuerkriminalität in der Bargeldbranche. Allerdings nehmen wir dabei auch Rücksicht auf tatsächliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Regelung und kommen den Steuerpflichtigen während einer kurzen Übergangszeit mit Verfahrenserleichterungen entgegen“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.
Erleichterungen bei der Umstellung kommen noch in Betracht, wenn eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht. Die konkreten Umstände müssen dem Finanzamt im jeweiligen Einzelfall im Wege der Antragstellung mitgeteilt und offengelegt werden.
Dem immer noch nicht flächendeckend möglichen Abschluss der Implementierungsarbeiten bei Cloud-TSE wird von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern bei entsprechenden Anträgen auf Fristverlängerung Rechnung getragen werden. Die Finanzämter werden für eine kurze Übergangszeit bei der Entscheidung über weitere Erleichterungen keine allzu strengen Anforderungen an die Nachweisführung stellen. Auch ist noch ein Wechsel auf eine hardwarebasierte Lösung möglich, sollte ein Unternehmen feststellen, dass die bisher angedachte Cloud-TSE im Betrieb nicht einsetzbar ist.
„Bis zum 31. Mai 2021 müssen sich dann alle Unternehmen verbindlich für eine Lösung entscheiden und eine bis dahin bereits zertifizierte TSE bestellt haben,“ ergänzte Finanzministerin Ahnen.