| Stellenabbau

Abbau von 2.000 Stellen: Sozialverträglich und nach Gesprächen mit Gewerkschaften und Personalvertretungen

Die Schuldenregel in der Landesverfassung sieht vor, dass bis spätestens im Jahr 2020 der strukturelle Haushaltsausgleich erreicht wird. Zur Haushaltskonsolidierung sind auch Einsparungen im Personalbereich erforderlich. Auf den Personalbereich entfallen 40 Prozent des Landeshaushalts. Daher beabsichtigt die Landesregierung insgesamt 2.000 Stellen bis zum Jahr 2020 abzubauen. Insbesondere werden 600 Stellen im Bereich der Ministerien und Mittelbehörden abgebaut. Darüber hinaus werden 1.400 weitere Stellen in einzelnen Bereichen der Landesverwaltung reduziert. Dies teilte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen in Mainz mit.

Bei der Festlegung der genauen Zahl für jeden Aufgabenbereich seien konkrete Umstrukturierungsplanungen, bestehende Abbaupfade und auch Empfehlungen des Rechnungshofs eingeflossen. Nach intensiven Vorarbeiten in der Steuerungsgruppe durch die Staatssekretäre aller Ressorts und nach Gesprächen mit Gewerkschaften und Personalvertretungen hat der Ministerrat heute das Konzept zur Umsetzung des Stellenabbaus beschlossen.

In der Polizeiverwaltung sollen 50 Stellen abgebaut werden, in der Finanzverwaltung 240 Stellen, beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung 85 Stellen, im Justizvollzug 60 Stellen, beim Landesbetrieb Mobilität 180 Stellen und in der Landwirtschaftsverwaltung 106 Stellen. Im Bildungsbereich sollen 310 Stellen strukturell reduziert werden, unberührt davon bleibt die Sicherung der Unterrichtsversorgung. Im Bereich Forsten sollen 178 Stellen abgebaut werden und 50 Stellen in der Hochschulverwaltung. Bei den Mittelbehörden sollen insbesondere 120 Stellen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung reduziert werden. In den Ministerien des Landes sollen rund 6% der Stellen abgebaut werden.

„Es wird selbstverständlich keine Entlassungen geben. Der Stellenabbau wird über die Personalfluktuation vorgenommen, d.h. durch den Verzicht auf Nachbesetzungen. Die steigenden Pensionierungszahlen ermöglichen dennoch zugleich einen Einstellungskorridor für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist für uns von zentraler Bedeutung, dass wir uns im Dialog mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen befinden. Sie verfügen über wichtige Expertise bei Umstrukturierungen und Umorganisationen, die wir berücksichtigen werden“, betonte Ahnen.

„Wir wissen um die große Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch um besondere Belastungssituationen“, so Ministerin Ahnen. Eine konsequente Aufgabenkritik und Aufgabenüberprüfung gehe mit dem Stellenabbau einher. Auch der Aufbau der Landesverwaltung werde geprüft, um beispielsweise Doppelstrukturen abzubauen oder Aufgaben in zentralen Bereichen zu konzentrieren. „Dies ist erforderlich damit auch unter Berücksichtigung des Stellenabbaus die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung erhalten und ihre Effizienz gesteigert werden kann“, sagte Ahnen.

Hintergrund des Stellenabbaus ist die Schuldenregel in der Landesverfassung. „Die Landesregierung bekennt sich zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse und wird das strukturelle Defizit kontinuierlich weiter reduzieren. Der strukturelle Haushaltsausgleich wird spätestens im Jahr 2020 erreicht. Die dazu notwendige Konsolidierung erfordert Einsparungen, Effizienzsteigerungen und verlässliche Einnahmen. Um die notwendigen Verbesserungen zu erreichen und die Einhaltung der Schuldenbremse zu gewährleisten, kann auch auf Einsparungen im Bereich des Personals nicht verzichtet werden. Ein solider Haushalt dient den Bürgern, den kommenden Generationen und nicht zuletzt auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, erläuterte Finanzministerin Ahnen.

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