„Wir haben es uns im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen zur gemeinsamen Aufgabe gemacht, die Kommunen bei einer aktiven Liegenschaftspolitik zu unterstützen. Mit der Konzeptvergabe, also der Vergabe öffentlicher Grundstücke nach dem besten Nutzungskonzept und nicht nach dem höchsten Preis, verfügen die Kommunen über ein wirksames Instrument, um nicht nur bezahlbaren, sondern auch sozial ausgewogenen, zukunftsfähigen und qualitätsvollen Wohnraum zu schaffen“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen.
Die zehn ausgewählten Konzeptvergabeverfahren erhalten eine Projektförderung in Form eines Zuschusses von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro, um insbesondere Mehrkosten, die durch die Beauftragung von Dritten zur Durchführung des Verfahrens entstehen, zu fördern.
Der Städtetag Rheinland-Pfalz betonte: „Die Kommunen sind Hauptakteure im Städtebau. Sie bewegen sich dabei in einem komplizierten Gefüge von Investitionsdruck, knappen Grundstücken und hohem Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen. Städte und Kommunen haben mit der Konzeptvergabe nunmehr ein Steuerungsinstrument an der Hand, um Baugrundstücke nach eigenen Kriterien sozial gerecht und nachhaltig zu vergeben.“
Bei Konzeptvergabeverfahren wird ein Grundstück nicht zum Höchstpreis vergeben, sondern nach dem besten Konzept. Sie sind ein hervorragendes Instrument, um lebendige, gemischt genutzte Quartiere in hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität zu entwickeln. Kommunen können über einen von ihnen selbst vorgegebenen Kriterienkatalog wohnungspolitische, sozial- und umweltpolitische Ziele sowie eine qualitätsvolle Stadtentwicklung bei der Grundstücksvergabe umsetzen.
„Der Architektenkammer ist es ein großes Anliegen, dass das Instrument der Konzeptvergabe genutzt wird, um die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle, zeitgemäße Baukultur unserer gebauten Umwelt zu schaffen. Wir sehen in dem Projektaufruf des Ministeriums der Finanzen deshalb eine große Chance und hoffen auf eine rege Teilnahme seitens der rheinland-pfälzischen Kommunen“, so Gerold Reker, Präsident der Architektenkammer Rheinland-Pfalz.
Zur Einreichung ihrer geplanten Vorhaben sind alle Kommunen und kommunalen Tochtergesellschaften in Rheinland-Pfalz aufgerufen, die für die Entstehung von bezahlbarem Wohnraum eine Veräußerung öffentlicher Grundstücke nach dem Konzeptvergabeverfahren beabsichtigen.
Gefördert werden bis zu zehn Vergabeverfahren, bei denen die Qualität des Konzepts im Vordergrund der Vergabeentscheidung steht. Wahlweise kann dabei ausschließlich nach Qualität (Konzept und Festpreis) oder nach Qualität und Preis (Konzept und Kaufpreis mit einer Gewichtung der Qualitätskriterien von mindestens 70 Prozent) ausgeschrieben werden. Das Verfahren ist sowohl für zum Verkauf stehende Liegenschaften als auch für Liegenschaften, die im Wege des Erbbaurechts vergeben werden sollen, geeignet.
Die vollständigen Anträge können bis zum 30.06.2020 eingereicht werden. Die Bewilligung ist in der Reihenfolge der eingereichten Förderanträge vorgesehen. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Antragsunterlagen finden Sie hier.