„Seit dem Jahr 2011 haben wir unsere Konsolidierungsstrategie konsequent umgesetzt. Mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 konnte erstmals bereits in der Planung ein strukturell ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.
„Wir verfolgen eine nachhaltige Finanzpolitik und setzen gleichzeitig wichtige Impulse für die Zukunft unseres Landes“, sagte Finanzministerin Ahnen und unterstrich, dass das Land sowohl die Anforderungen des Stabilitätsrates als auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfülle. Damit ergeben sich für Rheinland-Pfalz keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage.
Mit dem Stabilitätsbericht kommt Rheinland-Pfalz einer Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat jährlich über die Haushaltslage des Landes zu berichten. Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, die Gefahr von Haushaltsnotlagen möglichst früh zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Stabilitätsberichte bilden die Grundlage für die Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat.
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20. Sitzung des Stabilitätsrates