„Das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 ist ein wichtiges Förderinstrument für die rheinland-pfälzischen Kommunen. Es ermöglicht nachhaltige Investitionen in die Aufwertung der kommunalen Infrastruktur, insbesondere im Bereich der Schulinfrastruktur und der energetischen Gebäudesanierung. Besonders attraktiv ist das Programm, da bei der Förderung nur ein geringer kommunaler Eigenanteil geleistet werden muss. Insgesamt werden rheinland-pfälzischen finanzschwachen Kommunen über das Programm zusätzliche Finanzhilfen von Bund und Land in Höhe von 542 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Damit die Kommunen die Fördermittel auch in voller Höhe abrufen und die geplanten Projekte fertigstellen könnten, sei jedoch eine Verlängerung der Umsetzungsfristen durch den Bund notwendig.
Bei einer Reihe von Projekten der Kommunen handelt es sich um größere und kostenintensive Vorhaben, die vor Bewilligung und Maßnahmenbeginn umfangreiche Planungsleistungen der Kommunen und einen entsprechenden Planungsvorlauf erfordern. Zudem kommt es insbesondere bei größeren Maßnahmen durch die notwendigen europaweiten Ausschreibungen und die aktuelle Baukonjunktur zu zeitlichen Verzögerungen. Im Moment gibt es durch die gute Beschäftigungslage allgemein weniger Angebote von Planungsbüros sowie Handwerksbetrieben und Bauunternehmen. Auch können beauftragte Firmen aufgrund der hohen Auslastung in der Baubranche teilweise nicht ausreichend Personalkapazitäten zur Verfügung stellen. Aus diesen Gründen verzögern sich derzeit bundesweit bei vielen Baumaßnahmen der Kommunen die Fertigstellung und der geplante Mittelabruf der Finanzhilfen.
„Vor diesem Hintergrund ist aus unserer Sicht eine Verlängerung der Laufzeiten des kommunalen Investitionsprogramms um generell zwei Jahre erforderlich und auch sachgerecht. Damit möchten wir es den Kommunen erleichtern, die Mittel vollständig abzurufen und vor Ort in die Verbesserung der Infrastruktur zu investieren. Dies kommt letztlich allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute“, so Ministerin Ahnen abschließend.
Hintergrundinformationen zum Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland-Pfalz (KI 3.0)
Im Juli 2015 trat das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)“ auf Bundesebene in Kraft. Das KInvFG soll den Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet durch die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützen. In Rheinland-Pfalz ist die Umsetzung des KInvFG unter dem Titel „Kommunales Investitionsprogramm 3.0“, kurz KI 3.0, bekannt. Für das Kommunale Investitionsprogramm (Infrastrukturprogramm) gemäß KInvFG, Kapitel 1 stellt der Bund insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen auf Rheinland-Pfalz rund 253 Millionen Euro. Das Land unterstützt diesen ersten Programmabschnitt mit einem Betrag in Höhe von rund 31 Millionen Euro.
Im Herbst 2017 hat der Bund seine Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen um weitere 3,5 Milliarden Euro auf 7 Milliarden Euro ausgeweitet. In Anlehnung an das bestehende KI 3.0, Kapitel 1 wird das zusätzliche Schulsanierungsprogramm in Rheinland-Pfalz KI 3.0, Kapitel 2 genannt. Rheinland-Pfalz erhält aus diesen Mitteln 256,6 Millionen Euro, die zur gezielten Förderung sanierungsbedürftiger Schulinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen eingesetzt werden.