Solche Bauteile mussten bisher aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. In den neuen Bestimmungen werden die notwendigen Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit einfach und praxisgerecht gefasst, um den formellen Aufwand für alle am Bau Beteiligten gering zu halten.
„Holz ist ein besonders nachhaltiger, umweltschonender Baustoff, der für die Erreichung nationaler und internationaler Klimaschutzziele eine wichtige Rolle spielt. Zudem ist Holz äußerst vielseitig einsetzbar. Es lassen sich Bauteile für verschiedene Einsatzgebiete herstellen, insbesondere zum Beispiel für das serielle Bauen sowie für Umbau- und Aufstockungsmaßnahmen. Nicht zuletzt ermöglicht Holz oft auch kostengünstiges Bauen und fördert insbesondere in Rheinland-Pfalz die regionale Waldwirtschaft“, sagte Ahnen.
Diese Fortschreibung der Industriebaurichtlinie ist in die allgemeinen Entwicklungen der Fortentwicklung des Baurechts zur Förderung des Holzbaus eingebettet. Nach der Änderung der Landesbauordnung im Jahr 2015, mit der unter anderem die Anwendungsmöglichkeiten des Holzbaus bereits erheblich erweitert wurden, wird eine weitere Fortschreibung der Landesbauordnung vorbereitet, mit der Gebäude aus Holz bis zur Hochhausgrenze allgemein zulässig werden sollen.