„Das Thema ‚Wohnen‘ steht zu Recht ganz oben auf der politischen Agenda. Es ist unsere Aufgabe, dass alle Menschen bezahlbar und qualitätsvoll wohnen können. Mit dem Zweckentfremdungsverbot möchten wir betroffenen Kommunen ein zusätzliches Instrument für den Wohnraumschutz zur Verfügung stellen. Denn insbesondere in den Ballungsgebieten mit angespannten Wohnungsmärkten ist es wichtig, den Wohnungsbestand aktiv zu sichern, um das ohnehin begrenzte Angebot nicht weiter zu verknappen“, erklärte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen im Landtag.
Mithilfe der gesetzlichen Regelung können zukünftig Sachverhalte wie etwa eine überwiegende gewerbliche Nutzung von Wohnraum, die Vermietung für Zwecke der Fremdenbeherbergung über einen Zeitraum von 12 Wochen pro Kalenderjahr hinaus oder auch ein länger als 6 Monate andauernder Leerstand von Wohnraum eingeschränkt werden. Die Entscheidung, eine Zweckentfremdungssatzung einzuführen sowie deren konkrete Ausgestaltung sind dem örtlichen Satzungsgeber, also den Kommunen, überlassen.
„Das Zweckentfremdungsverbot stellt einen zusätzlichen Baustein in der Strategie der Landesregierung dar, um steigenden Mieten insbesondere in den Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Kernstück der Wohnungspolitik bleibt nach wie vor die soziale Wohnraumförderung des Landes, um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum auszuweiten. Flankiert wird die Wohnraumförderung durch das neue Instrument der Kooperationsvereinbarungen, die wir in diesem Jahr bereits mit fünf rheinland-pfälzischen Städten geschlossen haben. Die Vereinbarungen sollen auch dazu beitragen, dass bei neuen Baugebieten eine Sozialquote von mindestens 25 Prozent festgelegt wird“, so Ahnen.