„Es ist unsere Verantwortung, zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit gutem und bezahlbarem Wohnraum in ganz Rheinland-Pfalz mit aller Kraft beizutragen. Der Druck auf den Wohnungsmarkt und auch auf die Preise ist insbesondere in vielen kreisfreien Städten und in ihrem Umland hoch. Mit dem Zweckentfremdungsverbot stellen wir betroffenen Kommunen ein zusätzliches Instrument zur Verfügung, um den vorhandenen Wohnungsbestand zu sichern“, erklärte Bauministerin Doris Ahnen.
Mithilfe der gesetzlichen Regelung können Sachverhalte wie etwa die Vermietung für Zwecke der Fremdenbeherbergung über einen Zeitraum von 12 Wochen pro Kalenderjahr hinaus, ein länger als 6 Monate andauernder Leerstand von Wohnraum oder auch eine überwiegende gewerbliche Nutzung von Wohnraum eingeschränkt werden. Die Entscheidung, eine Zweckentfremdungssatzung einzuführen sowie deren konkrete Ausgestaltung sind dem örtlichen Satzungsgeber, also den Kommunen, überlassen.
„Die Landesregierung hat bereits konsequent gehandelt und erfolgreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Zu nennen sind insbesondere die vielfältigen Programme der sozialen Wohnraumförderung, die ständig angepasst und optimiert werden, sowie die Arbeit des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen. Auch die Mietpreisbegrenzungsverordnung und die Kappungsgrenzenverordnung leisten einen Beitrag dazu, um in angespannten Wohnungsmärkten weiter steigenden Mieten entgegenzuwirken. Das Zweckentfremdungsverbot stellt einen zusätzlichen Baustein in der Strategie der Landesregierung dar, der den Kommunen die Möglichkeit gibt, ihren wohnungspolitischen Gestaltungsspielraum bestmöglich ausschöpfen zu können“, so Ahnen abschließend.