| Kommunales Investitionsprogramm 3.0

Förderzeitraum um ein Jahr verlängert

Der Förderzeitraum für das Kommunale Investitionsprogramm (Kapitel 1 und Kapitel 2) wurde für beide Programmabschnitte um weitere 12 Monate ausgeweitet. Der Bundestag sowie der Bundesrat haben der Verlängerung der Umsetzungsfristen zugestimmt. Das Kommunale Investitionsprogramm 3.0 ist ein wichtiges Förderinstrument, wodurch den rheinland-pfälzischen Kommunen rund 540 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Etwa drei Viertel dieser gesamten Fördermittel werden in Rheinland-Pfalz zur Aufwertung der kommunalen Schulinfrastruktur eingesetzt.

Damit die zur Verfügung stehenden Finanzhilfen auch tatsächlich den finanzschwachen Kommunen in Rheinland-Pfalz zugutekommen, ist es zwingend erforderlich, dass die bewilligten Projekte innerhalb der gesetzlichen Fristen fertigstellt werden. „Es darf nicht sein, dass Kommunen auch aufgrund der aktuellen Krisensituation ihre geplanten Projekte nicht umsetzen können. Eine nicht fristgerechte Bauabnahme hätte zur Folge, dass die Finanzhilfen nicht ausgezahlt werden können. Dies gilt es zu verhindern. Deshalb haben wir uns in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, dass die Fristen des Bundesprogramms verlängert werden“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.

Konkret heißt das, dass die Kommunen Projekte für das erste Kapitel des Programms nun bis zum 31. Dezember 2021 fertigstellen müssen. Projekte im Rahmen des zweiten Kapitels zur Sanierung der Schulen müssen bis zum 31. Dezember 2023 fertiggestellt sein, um im Jahr danach noch abgerechnet werden zu können.

Das Ministerium der Finanzen informiert auf seiner Homepage zur Aktualisierung der Grundlagen des KI 3.0.

 

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