„Mit der Zustimmung des Bundesrates zu den Gesetzesvorlagen ist der Weg für die neue Grundsteuer endlich frei und die intensive, teils schwierige Phase der politischen Meinungsfindung beendet. Ich bin erleichtert, dass die Fristen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zur Neuregelung vorgegeben hat, eingehalten werden können und damit das Steueraufkommen für die Kommunen gesichert wird. Das ist eine gute Nachricht für unsere Kommunen, die sich stark und erfolgreich für die fristgerechte Neuregelung eingesetzt haben. Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanzieren damit kommunale Leistungen und Investitionen in die Infrastruktur, die für die Daseinsvorsorge in vielen Lebensbereichen unverzichtbar sind.
Es war mir in der Diskussion von Beginn an ein großes Anliegen, dass die Reform sozial gerecht, administrativ gut umsetzbar und insgesamt aufkommensneutral ist. Dies haben wir erreicht. Die Grundsteuer wird auch in Zukunft einen Wertbezug aufweisen und trägt so zur Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern bei. Zudem soll die neue Grundsteuer insgesamt nicht zu höheren Einnahmen führen; dazu haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände eindeutig bekannt“, sagte Finanzministerin Ahnen.
Erstmalig erhoben wird die neue Grundsteuer im Jahr 2025. Das Grundsteueraufkommen belief sich 2018 in Rheinland-Pfalz insgesamt auf rund 580 Millionen Euro (bundesweit ca. 14 Milliarden Euro). Bundesweit unterliegen ca. 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) der Bewertung für Zwecke der Grundsteuer; davon entfallen ca. 2,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten auf Rheinland-Pfalz.