Die Barmittel, die im Nachtrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen bereitgestellt werden, betragen 950 Millionen Euro. Davon entfallen 800 Millionen Euro auf die zentrale Veranschlagung von Mitteln zur Bekämpfung der Pandemie und der Bewältigung ihrer Folgen. Rund 100 Millionen Euro gehen als unbürokratische Soforthilfe an die Landkreise und kreisfreien Städte. „Wir treffen Vorsorge, damit die Landesregierung jederzeit flexibel auf neue Herausforderungen und Bedarfe reagieren kann, insbesondere im Gesundheitsbereich. Und wir nehmen bei diesem Nachtragshaushalt von Anfang an die Kommunen mit in den Blick. Die Mittel stehen bereit und werden jetzt rasch und unbürokratisch nach Einwohnern verteilt“, so die Finanzministerin.
Ein besonderes Augenmerk legt die Landesregierung mit dem Nachtragshaushalt auch auf die Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. „Dieser Nachtragshaushalt wird uns die finanziellen Handlungsmöglichkeiten geben, den Menschen und den Unternehmen in diesem Land zu helfen. Mit dem „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ versorgen wir Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen schnell mit Liquidität, ergänzen die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitern die Soforthilfen auf kleinere und mittlere Unternehmen. Der Nachtragshaushalt sieht vor, den Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung um 2,2 Milliarden Euro auf dann 3 Milliarden Euro anzuheben. Außerdem wird das Eigenkapital der ISB, um die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen, um 50 Millionen Euro aufgestockt.
„Obwohl wir persönlich gerade Distanz halten müssen, geht es jetzt um Gemeinsamkeit, um Zusammenhalt. Dieser Nachtragshaushalt erweitert die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Landes und wir werden so den Gesundheitsschutz stärken, Arbeitsplätze sichern und Unternehmen unterstützen. Lassen Sie uns auch weiterhin einander helfen und aufeinander achten“, sagte Finanzministerin Ahnen abschließend und dankte den Abgeordneten dafür, dass sie in diesem enorm beschleunigten Verfahren über den Nachtragshaushalt entscheiden.
Wegen besonderer Dringlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie wird der Nachtragshaushalt in einem beschleunigtem parlamentarischen Verfahren in einer Sondersitzung des Landestags am 27. März 2020 debattiert und soll sofort beschlossen werden. Aus Infektionsschutzgründen war der Landtag mit verkleinertem Plenum zusammengetreten.