| Nachtragshaushalt

Finanzministerin Doris Ahnen: „Gesundheitsschutz stärken, Arbeitsplätze sichern und Unternehmen unterstützen“

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen hat heute dem Landtag in einer Sondersitzung den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2020 vorgelegt. „Die Corona-Pandemie hat unser Leben in nahezu allen Bereichen grundlegend verändert. Die Landesregierung arbeitet mit ganzer Kraft daran, diese Krise zu bewältigen. Dazu legen wir legen heute den Entwurf eines Nachtragshaushalts mit einem Volumen von 3,3 Milliarden Euro vor. Dieser Nachtrag wird uns die finanziellen Handlungsmöglichkeiten geben, den Menschen und den Unternehmen in diesem Land zu helfen“, sagte Ahnen in ihrer Rede vor den Abgeordneten.

Ein besonderes Augenmerk legt die Landesregierung mit dem Nachtragshaushalt auch auf die Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. „Dieser Nachtragshaushalt wird uns die finanziellen Handlungsmöglichkeiten geben, den Menschen und den Unternehmen in diesem Land zu helfen. Mit dem „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ versorgen wir Solo-Selbstständige und Klein-Unternehmen schnell mit Liquidität, ergänzen die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitern die Soforthilfen auf kleinere und mittlere Unternehmen. Der Nachtragshaushalt sieht vor, den Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung um 2,2 Milliarden Euro auf dann 3 Milliarden Euro anzuheben. Außerdem wird das Eigenkapital der ISB, um die gestiegenen Anforderungen zu bewältigen, um 50 Millionen Euro aufgestockt.

„Obwohl wir persönlich gerade Distanz halten müssen, geht es jetzt um Gemeinsamkeit, um Zusammenhalt. Dieser Nachtragshaushalt erweitert die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Landes und wir werden so den Gesundheitsschutz stärken, Arbeitsplätze sichern und Unternehmen unterstützen. Lassen Sie uns auch weiterhin einander helfen und aufeinander achten“, sagte Finanzministerin Ahnen abschließend und dankte den Abgeordneten dafür, dass sie in diesem enorm beschleunigten Verfahren über den Nachtragshaushalt entscheiden.

Wegen besonderer Dringlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie wird der Nachtragshaushalt in einem beschleunigtem parlamentarischen Verfahren in einer Sondersitzung des Landestags am 27. März 2020 debattiert und soll sofort beschlossen werden. Aus Infektionsschutzgründen war der Landtag mit verkleinertem Plenum zusammengetreten.

Übersicht über den Nachtragshaushalt

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