„Viele Beschäftigte leisten in der aktuellen Corona-Krise tagtäglich unter erschwerten Bedingungen herausragende Arbeit, um das Leben auch in Rheinland-Pfalz am Laufen zu halten und die Gesellschaft mit allem Notwendigen zu versorgen. Viele Arbeitgeber haben bereits angekündigt, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser Situation einen Zuschuss zahlen zu wollen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich sehr, dass Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei sind. Damit wollen wir den außerordentlichen Einsatz der Beschäftigten, wie beispielsweise von Pflegekräften und Ärzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Supermärkten, Paketzustellern und vielen anderen Berufsgruppen, würdigen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen.
Das BMF-Schreiben wird auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) verfügbar sein.
Einen Überblick über die weitreichenden Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie im Bereich des Steuerrechts ergriffen worden sind, sowie über Ansprechpartner*Innen hat das Landesamt für Steuern zusammengefasst: www.lfst-rlp.de/corona.