| Integrationspauschale

Finanzielle Entlastung: Landesregierung unterstützt Kommunen bei Integration

„Die rheinland-pfälzischen Kommunen sind bei der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen ein wichtiger Partner für die Landesregierung. Deshalb zahlt das Land bis zum 31. Dezember 2019 nun zusätzlich einmalig eine Pauschale von 30 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte für geduldete Flüchtlinge“, erklärten Finanzministerin Doris Ahnen und Integrationsministerin Anne Spiegel heute in Mainz.

Diese Zahlung ergänzt die jährliche Pauschale im Landesaufnahmegesetz in Höhe von 35 Millionen Euro, die für die Unterbringung und Versorgung von insbesondere geduldeten Personen gezahlt wird.
Die jetzt mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Zahlung von 30 Millionen Euro dient der weiteren Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Einmalzahlung soll die Kommunen bei sämtlichen möglichen Mehrkosten über die jährlich pauschal gezahlten 35 Millionen Euro hinaus bis einschließlich zum Jahr 2021 abschließend entlasten.
Ab dem Frühjahr 2020 wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände und des Landes darüber beraten, wie ab 2022 die Finanzierung in diesem Bereich erfolgen soll.
„Diese Einigung unterstreicht, dass das Land die Kommunen sowohl bei der Unterbringung und Versorgung Geduldeter als auch bei deren Integration unterstützt“, erklärte Integrationsministerin Spiegel. „Gleichzeitig wollen wir gemeinsam in die Zukunft blicken, um die bestehende gesetzliche Regelung zukunftsfest auszugestalten.“ Bei der Verteilung der sogenannten Integrationspauschale konnte ebenfalls eine Einigung erzielt werden. Diese wird vom Bund an die Länder zur Mitfinanzierung von Integrationskosten geleistet. Auch 2021 werden die Kommunen zur Hälfte an der Integrationspauschale beteiligt. „Der Weg, den wir gefunden haben, ist eine sachgerechte und faire Lösung, die sowohl für das Land als auch für die Kommunen tragfähig ist“, so Finanzministerin Ahnen.

Hintergrund
In den Jahren vor 2019 wurden die Kommunen zu einem Drittel an der Integrationspauschale des Bundes beteiligt. Mit dem im Dezember 2018 beschlossenen „Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes sowie besoldungsrechtlicher Vorschriften“ wurde die Beteiligung der Kommunen auf 50 Prozent erhöht. Die Zahlung des Landes erfolgte im Vorgriff auf die voraussichtliche Beteiligung des Bundes: im Jahr 2018 durch eine Zahlung in Höhe von 58,44 Millionen Euro für das Jahr 2019 und im Jahr 2019 für das Jahr 2020 in Höhe von 48 Millionen Euro. Für das Jahr 2020 war das Land gegenüber den Kommunen mithin in Vorleistung getreten. Zugrunde lag eine erwartete Bundesleistung von 96 Millionen Euro. Der Bund zahlt jedoch 2020 lediglich rund 34 Millionen Euro, so dass sich der Anteil der Kommunen auf 31 Millionen Euro weniger, nämlich 17 Millionen Euro belaufen hätte.

Das Land leistet an die Kommunen eine Pauschale in Höhe von 848 Euro pro Monat und Asylbegehrenden, bis der Erstbescheid im Rahmen des Asylverfahrens ergeht. Die Kommunen erhalten zusätzlich für die Unterbringung und Versorgung vor allem von geduldeten Personen jährlich 35 Mio. Euro vom Land. Die Verteilung dieses Betrags richtet sich nach der Höhe der Einwohnerzahl (Verteilquote/-schlüssel). Beide Regelungen galten seit dem 01. Januar 2016.

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